Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

604 VI. Das Königshaus. 3. Titel und Wappen. 
28. Wegen des Markgrafthums Nieder-Lausitz. 
Im silbernen Felde ein schreitender rother Stier. 
29. Wegen des Fürstenthums Oranien. 
Im goldenen Felde ein links gekehrtes, blaues Jagdhorn mit goldenen 
Beschlägen und rothem Bande. 
30. Wegen des Fürstenthums Rügen. 
Quergetheilt: 
im oberen goldenen Theile ein aus dem unteren blauen, und zwar 
aus den darin befindlichen fünf rothen, doppelseitig aufsteigenden 
Stufen hervorgehender schwarzer, rothbewehrter, rothgezungter und 
rothgekrönter Löwe mit doppeltem Schweife. 
31. Wegen des Fürstenthums Ostfriesland. 
Im schwarzen Felde ein goldener, gekrönter Jungfrauen-Adler, der ober- 
halb und unterhalb von je zwei sechsstrahligen goldenen Sternen begleitet wird. 
32. Wegen des Fürstenthums Paderborn und der Grafschaft 
Pyrmont. 
In die Länge getheilt: 
im ersten rothen Felde ein gemeines goldenes Kreuz (Paderborn), 
im zweiten silbernen Felde ein rothes Ankerkreuz (Pyrmont). 
33. Wegen des Fürstenthums Halberstadt. 
Von Silber und Roth in die Länge getheilt. 
34. Wegen des Fürstenthums Münster. 
Im blauen Felde ein goldener Querbalken. 
35. Wegen des Fürstenthums Minden. 
Im rothen Felde zwei in Form eines Andreaskreuzes gelegte silberne, 
mit den Bärten abwärts gekehrte Schlüssel. 
36. Wegen des Fürstenthums Osnabrück. 
Im silbernen Felde ein rothes Wagenrad mit acht Speichen. 
37. Wegen des Fürstenthums Hildesheim. 
Von Roth und Gold in die Länge getheilt. 
38. Wegen des Fürstenthums Verden. 
Im silbernen Felde ein schwarzes Nagelspitzkreuz. 
39. Wegen des Fürstenthums Cammin. 
Im rothen Felde ein silbernes Ankerkreuz. 
40. Wegen des Fürstenthums Fulda. 
Im silbernen Felde ein gemeines schwarzes Kreuz.
	        
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