VI. Das Königshaus. 3. Titel und Wappen. 609
6) In dem dritten Felde der zweiten Reihe:
Wegen des Herzogthums Sachsen.
In einem von Gold und Schwarz zehnmal quergestreiften Felde ein
schrägrechts liegender grüner Rautenkranz.
7) In dem mittelsten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Westfalen.
Im rothen Felde ein springendes silbernes Roß.
8) In dem ersten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Pommern.
Im silbernen Felde ein rother, goldbewehrter und rothgezungter
Greif.
9) In dem dritten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Lüneburg.
Im goldenen mit rothen Herzen bestreuten Felde ein blauer, roth-
gezungter Löwe.
10) In dem mittelsten Felde der vierten oder unteren Reihe:
Wegen des Burggrafthums Nürnberg und der Grasschaft
Hohenzollern.
a) Oben im goldenen, mit einer von Silber und Roth zu zwölf gestückten
Einfassung umgebenen Theile ein schwarzer aufgerichteter, rothbewehrter,
rothgezungter und rothgekrönter Löwe mit gedoppeltem Schweife (Nürn-
berg):
b) unten ein von Silber und Schwarz geviertes Feld (Hohenzollern).
11) In dem ersten Felde der vierten Reihe, welches durch eine aufsteigende
Spitze in drei Plätze getheilt ist:
Wegen der Herzogthümer Holstein, Schleswig und Lauenburg.
a) Im rothen Platze ein von Silber und Roth guer getheiltes Schildlein,
welches an den beiden oberen Ecken und am unteren Rande von je
einem silbernen, mit der Spitze einwärts gekehrten Nagel, am oberen
Rande aber und an beiden Seiten von je einem silbernen Nesselblatt
begleitet ist (Holstein);
b) im goldenen Platze zwei übereinander gehende, blaue, rothgezungte Löwen
(Schleswig);
I) in der aufsteigenden Spitze im rothen mit einer von Silber und Schwarz
zu zwölf gestückten Einfassung umgebenen Platze ein silberner Pferdekopf
(Lauenburg).
12) In dem dritten Felde der vierten Reihe, welches ebenfalls durch eine
aufsteigende Spitze in drei Plätze getheilt ist:
Schwarpn, Preußische Verfassungsurkunde. 39