Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

VI. Das Königshaus. 4. Kaiserwürde. 611 
Flügeln, dem goldenen Namenszuge FR auf der Brust, goldenem Schnabel, 
goldenen Klauen, rother Zunge, in der rechten Klaue den goldenen Königs- 
scepter, in der linken einen blauen, goldbereiften und bekreuzten Reichsapfel. 
Auf dem Schilde ruht die Königliche Krone, um dasselbe schlingt sich die Kette 
des Schwarzen Adlerordens. Schildhalter sind, wie bei dem mittleren König- 
lichen Wappen, zwei mit Eichenlaub umgürtete, gegeneinander zugekehrte grau- 
bärtige, wilde Männer mit Keulen, deren dickes Ende abwärts gekehrt ist. 
  
4. Arkunden, betreffend die Wiederherstellung der 
Veutschen Kaiserwürde. 
a. Proklamation an das Deutsche Volkt. Vom 18. Jannar 1871. 
(Königlich Preußischer Staatsanzeiger 1871 Nr. 19.) 
An das Deutsche Volkl 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, nachdem die 
Deutschen Fürsten und freien Städte den einmüthigen Ruf an Uns gerichtet 
haben, mit Herstellung des Deutschen Reiches die seit mehr als sechszig Jahre 
ruhende Deutsche Kaiserwürde zu erneuern, und nachdem in der Verfassung 
des Deutschen Bundes die entsprechenden Bestimmungen vorgesehen sind, be- 
kunden hiermit, daß Wir es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland 
betrachtet haben, diesem Rufe der verbündeten Deutschen Fürsten und Städte 
Folge zu leisten und die Deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden 
Wir und Unsere Nachfolger an der Krone Preußens fortan den Kaiserlichen 
Titel in allen Unsern Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches 
führen, und hoffen zu Gott, daß es der Deutschen Nation gegeben sein werde, 
unter dem Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segens- 
reichen Zukunft entgegenzuführen. Wir übernehmen die Kaiserliche Würde in 
dem Bewußtsein der Pflicht, in Deutscher Treue die Rechte des Reiches und 
seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutsch- 
lands, gestützt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu vertheidigen. Wir 
nehmen sie an in der Hoffnung, daß dem Deutschen Volke vergönnt sein wird, 
den Lohn seiner heißen und opfermüthigen Kämpfe in dauerndem Frieden und 
innerhalb der Grenzen zu genießen, welche dem Vaterlande die seit Jahr- 
hunderten entbehrte Sicherung gegen erneute Angriffe Frankreichs gewähren. 
Uns aber und Unsern Nachfolgern in der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, 
allzeit Mehrer des Deutschen Reichs zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, 
sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler 
Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung. 
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 18. Januar 1871. 
Wilhelm. 
  
b. Allerhöchster Erlaß. Vom 18. Jannar 1871. 
(Königlich Preußischer Staatsanzeiger 1871 Nr. 35.) 
Nachdem Ich durch Meine Proklamation an das Deutsche Volk vom 
heutigen Tage Meinen Entschluß kundgegeben, die Deutsche Kaiserwürde für 
Mich und Meine Nachfolger an der Krone Preußens anzunehmen, finde Ich 
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