618 Sachregister.
— Regelung der Tagesorbnung der Kom-
missionen. § 31.
— Kommissionen zur Vorberathung des
Entwurss einer Adresse an den König.
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— Konstituirung des Hauses; Anzeige
davon an den König und an das
Herrenhaus. § 10.
— der Abtheilungen, s. diese.
— der Kommissionen, (. diese.
— Minister. Theilnahme derselben an den
Sitzungen der Abtheilungen und Kom-
missionen; Benachrichtigung des Mi-
nisteriums von dem Zusammentritt
der Kommissionen und dem Gegen-
stande der Verhandlung. § 30.
— Ertheilung des Wortes an die Minister
und deren Kommissarien in den Plenar-
sitzungen. 8 44.
— Wiedereröffnung der Diskussion, wenn
nach dem Schluß derselben ein Ver-
treter der Staatsregierung das Wort
genommen. 8 49.
— Namensaufruf. 3 13.
— Namentliche Abstimmung. 88§ 51
bis 63.
— Oeffentlichkeit. Ausschließung der Oef-
fentlichkeit der Kommissionsverhand-
lungen. .
— desgleichen der Plenarsitzungen. 8 37.
— Ordnung. Handhabung der Ordnungdes
Hauses, sowie der Polizei im Sitzungs-
gebäude und in den Zuhörerräumen
durch- den Präsidenten. 88 11. 61
is 6
— wecdeorhnung für die Plenarsitzungen.
— Ordnungsruf des Präsidenten. 88 48. 64.
— Persönliche Bemerkungen in den
Plenarsitzungen. § 45.
— Personal (Verwaltungs- und Dienst-)
des Hauses, s. * sidium.
— Petitionen. ehandlung von An-
trägen als Petitionen. §9 22.
— Ueberweisung der, mit einem bereits einer
ommission überwiesenen Gegenstande
in Verbindung stehenden Petitionen
an die betreffende Kommission; An-
spruch der Mitglieder der Petitions-
kommission auf Austritt nach acht-
wöchentlicher Amtsführung; Bekannt-
machung der Petitionen durch be-
sondere Zusammenstellungen; Erörter-
ung derselben im Hause; Bescheid auf
Petitionen § 29.
— Er Tdigung der zur Erörterung im Ple-
num gelangenden Petitionen an einem
bestimmten Tage jeder Woche. 8 36.
— Wiederholte Rbstimmung über nicht ge-
druckte Amendements zu Petitionsbe-
richten. 8 51.
— Erledigung von Petitionen mit dem Ab-
laufe der Sitzungsperiode, in welher
sie eingebracht und noch nicht zur
schlußnahme gediehen sind. § 74.
— Plenarberathung bei Vorlagen und
Anträgen. 88 16—25
— Plenarfihunden. 88 36—68.
— Polizei. Handhabung derselben im
Situngsgebäude und in den Zuhörer-
räumen urch den Präsidenten. §§ 66
is 6
— Präsidium. Alterspräsident. § 1.
– rr der Amtsführung der Präsidenten.
1.
— Wahl ges Präsidenten, sowie des ersten
und des zweiten Vizepräsidenten. 87.
— Anzeige von der erfolgten Konstituirung
des Hauses 2c. an den König und an
das Herrenhaus. § 10.
— Leitung der Verhandlungen, Handhabung
der Ordnung und Vertretung des
Hauses nach außen; Theilnahme des
Präsidenten an den Sitzungen der Ab-
theilungen und Kommissionen; Ver-
tretung des Präsidenten durch die
Vizepräsidenten. § 11.
— Annahme und Entlassung des Verwal-
tungs- und Dienstpersonals, sowie An-
ordnung der Ausgaben zur Deckung
der Bedürfnisse des Hauses. 8§ 12.
— Unterstützung des Präsidenten durch die
Schriftführer in der Besorgung der
äußeren Angelegenheiten des Hauses.
13
8 13.
— Ernennung der Quästoren. 8 14.
— Ernennung von Kommissarien für den
Staatshaushaltsetat. § 26.
— Befugniß des Präsidenten zur Zusammen-
berufung der Abtheilungen. § 31.
— Verkündigung der Tageso rdnung für das
Plenum. 88§ 32.
— Auberaumung einer Whroeimen Sitzung.
§ 37.
— Eröffnung und Schließung der Sitzung
und Anberaumung der nächsten Sitzung.
§ 38.
— Vollziehung der Sitzungsprotokolle. 842.
— Betheiligung des Präsidenten an der
Debatte. § 43.
— Ordnungsruf und Entziehung des Worts.
8# 48. 64.
— Schluß der Diskussion. §8 53.
— Fragestellung nach geschlossener Dis-
kussion. 55.
— Verkündigung des Ergebnisses der Ab-
stimmung. §8 60.
— S Lun, der namentlichen Abstimmung.
Unruhe,
— Handhabung der Polizei im Sitzungs-
gebäude und in den Zuhörerräumen.
86 66—68.
— Aaclteoeng derg— Sitzungen bei störender