622 Sachregister.
— betr. Grenzveränderungen seit Emanation
d. Verfassungsurkunde S. 46 B.
Gesetzesvorlagen in den Kammern S.
205
Gesetzesvorschläge S. 213, Art. 64.
Gesesammlung,) Verdslchtung z. Halten
derselben S. 3
Gewerbegerichte - 2 7.
Glaubensfreiheit S. 74.
Gleichberechtigung d. Konfessionen S. 75.
Gleichheit, aller Preußen vor d. Gesetze
Grafenverbände, Präsentationsrecht z.
Herrenhaus S. 425 B.
Grenzveränderungen S. 45, Art. 2.
Grunhergent um, Recht d. freien Ver-
fügung 122.
Hafenpolizei S. 133.
Lastnat hue, kriminelle, polizeiliche, exekutive
Hausgesetze d. Preuß. Königshauses S. 148.
— die wichtigsten S. 551.
Hausrecht S. 63 B.
Haussuchung S. 64.
Heimathsscheine S. 369 B.
Helgoland, Vereinigung mit
S. 473.
— als Wahlkreis S. 519.
Herrenhaus, jetziger Name S. 194 A.
— Zusammensetzung S. 216; 421.
— Beschlußfähigkeit S. 236.
— Mitglieder mit erblicher Berechtigung
S. 422 8 2.
Mitglieder auf Lebenszeit S. 423 8 3.
Fräfentationsrecht S. 423 § 4.
erforderliches Alter S. 426 8 7.
Mitgliedschaft erlischt S. 427 Ba.
Mitgliedschaft ruht S. 427 Bb.
Geschäftsordnung S. 440—458.
Abänderungsanträge (Amende-
ments), sind schriftlich einzureichen.
48.
Preußen
— bedürfen: bei erster Berathung im Ple-
num keiner Unterstützungen. 8 22,
— bei der zweiten Berathung 8 23, bei der
einmaligen. Schlußberathung § 24, bei
der Berathung von Kommissionsbe-
richten § 48, und bei Redaktionsvorl.
§ 61 der Unterstützung von 15 Mit-
gliedern,
beider wiederholten Schlußberathung der
Unterstützung von 20 Mitgliedern. 825,
— können zu jeder Zeit vor dem Schlusse
der Verhandlung eingebracht werden,
müssen aber mit der Gesetzesvorlage
oder dem selbstständigen Antrage in
wesentlicher Verbindung stehen und
sind, wenn sie nicht bereits gedruckt
vertheilt worden, unmittelbar nach
der Einreichung zu verlesen. § 48,
— müssen, wenn sie dem Hause nicht ge-
druckt vorgelegen haben, aber ange-
nommen sind, in der nächsten Sitzung
nach erfolgtem Drucke und Vertheilen
nochmals zur Abstimmung gebracht
werden. § 49,
— neue, bei wiederholter Abstimmung, sind
unzulässig. § 49,
— welche nach Inhalt des Berichts inner-
halb der Kommission verhandelt sind,
können von jedem Mitgliede wieder
aufgenommen und zur Berathung ge-
stellt werden, ohne daß es eines neuen
Abdrucks bedarf. 8 48,
— können der Kommisstonsberathung über-
wiesen werden. § 48.
— Begründung der Abänderungsanträge
findet in der Roeihenfolge der Redner
statt. § 48, V
— Abgabe von lbarungen Seitens
der Minister, s. Minister.
— Ablesen schriftlicher Reden. § 44.
— Absetzungen von der Tagesordnung,
s. Tagesordnung.
— Absolute Mehrheit ist erforderlich
bei den Wahlen der Präsidenten des
Hauses § 3, bei der Konstituirung der
Abtheilungen § 12, der Kommissionen
8 16, zur Glügtet jedes Beschlusses
A57, zur Wahl der Mitglieder der
Me § 69, sowie der
Staatsschulden- und der statistischen
Central-Kommission § 73.
— Abstimmung. Derselben muß immer
eine bestimmt sormalirte Frage vor-
hergehen. 88 54.
— erfolgt durch anuise — Sitzenbleiben.
— Feststellung erfolgt durch Zählung 8 57
oder durch namentliche Abstimmung
50 zu 6 und §8 57—59; bei Ab-
timmungen gilt bei Stimmengleichheit
die Frage als verneint. §8 18. 57.
— über eine Vorlage im Ganzen. 88 47.
50 zu 5.
— über Anträge auf einsahe und motivirte
Tagesordnung. § 5
— über den Antrag auf uites einer Adresse.
— über baltionsvorlagen. 861.
— Zweite Abstimmung über Verfassungs-
änderungen. 8 62.
— Abtheilungen, deren Zahl und Kon-
stituirung. 8 12.
— Heschnßfahigter, Geschäfte. § 13.
— Vorsitzende der Abtheilungen gehören
zum Gesammtvorstande. § 11.
— Abweichende Abstimmung. 8 60.
— Adressen. Behandlung eines Antrags
auf solche. § 74.
— Wahl einer Kommission zur kesthung
oder zur Ausarbeitung derselben. 8 75.