Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

624 Sachregister. 
— erhält auf Verlangen vor jedesmaliger 
Eröffnung und nach jedesmaligem 
Sch uß der Diskussion das Wort. 88 
42. 53. 
— Berichtigungen, thatsächliche. 8 43. 
— Besqhlußfaäͤhigkeit der Abtheilungen. 
1 
— der Kommissionen. § 16. 
— des Hauses. 8 2. 
— Feststellung derselben bei entstehendem 
Zweifel durch Zählung. § 34. 
– Ueschlüsse des Hauses müssen in wört- 
licher Anführung in den Sitzungs- 
Protokollen enthalten sein. 8 37. 
— Mittheilung darüber an die FStaatsreg. 
u. d. Haus der Abg. 
— Beschwerden über erhnnen im 
Herrenhause. 68. 
— Bibliothekkuratorium besteht aus 
drei Mitgliedern, unter denen eines 
der Quästor sein muß. § 9. 
— 1Aus ihnen ernennt der Präsident das 
geschäftsleitende Mitglied § 9, dasselbe 
gehört zum Gesammtvorstande. § 11. 
— Dauer der Amtsführung: der Prä- 
sidenten und der Schriftführer. #§ 6. 
— der Mitglieder des Bibliothekkurato- 
riums. § 9. 
— der Quästoren. 8 10. 
— der Mitglieder der Matrikelkommission. 
§ 69. 
— der Mitglieder der Staatsschulden- und 
derg statistischen Zentral - Kommission. 
— Deputation zur Ueberreichung einer 
Adresse an den König. 8 v6. 
— Diskussion. Ordnung bei derselben 
im Allgemeinen, vergl. §§ 40—52. 
— bei Adreßanträgen. 8 
— bei Anträgen: auf Vertagung der Sitzung, 
auf Absegung eines Gegenstandes von 
der Tagesordnung, auf Vertagung 
oder Schluß der Debatte, auf Wieder- 
eröffnung der schon geschlossenen De- 
batte, auf Abstimmung über eine Vor- 
lage oder einzelne ziins derselben 
ohne Berathung. zu 1—5. 
— vor der wiederholten kopinmnne hüber 
einen Abänderungsantrag. 8 4 
— über Fragestellung. 8 54. 
— an derselben kann der Präsident nur 
Theil nehmen, nachdem er den Vorsitz 
abgetreten hat. § 40. 
— Wiedereröffnung der Diskussion. § 63, 
— Schluß der Diskussion. 88§ 53—55. 
— unzulässig bei der zweiten Abstimmung 
über Verfassungsänderungen. §8 62. 
— Einmalige Schlußberathung im 
Hause, s. Schlußberathung. 
— Eintragung in die Matrikel. 8 69. 
  
— Eisenbahnangelegenheiten. Kom- 
mission dafür. § 15. 
— Entziehung des Wortes. * 45. 
— Erledigung eines Sitzes im Herren- 
hause, Anzeige darüber. § 70. 
— Eröffnung der Sitzungen. § 35. 
— der Berathungen. 38 42. 
— Ersatzwahlen für behinderte oder zu- 
rückgetretene Schriftführer. § 6. 
— für mehrfach gewählte Kommissionsmit- 
glieder. § 13. 
— für behinderte oder ohne Entschuldigung 
ausgebliebene Kommissionsmitglieder. 
17. 
— für Mitglieder der Matrikelkommission. 
69. 
— für Mitglieder der Staatsschulden-= und 
statistischen Zentral-Kommission. § 73. 
— Erste Berathung im Hause darf erst 
am dritten Tage nach der Vertheilung 
der betr. Drucksache stattfinden § 22, 
früher nur dann, wenn nicht 10 Mit- 
glieder widersprechen. § 26. 
— findet in den üblichen Formen aller son- 
stigen Plenarberathungen statt § 22; 
in jedem Stadium derselben kann 
Verweisung der Vorlage an eine Kom- 
mission beschlossen werden. § 22. 
— Erster Redner für den Antrag erhält 
nach dem Antragsteller zuerst das 
Wort, wenn Autragsteller sich nicht 
zum Worte gemeldet hat. 8 42. 
— Fachkommissionen. Wahl und Zahl 
derselben. § 15. 
— Finanzangelegenheiten, s. Staats- 
haushaltsetat. 
— Formale Anträge. 8 50. 
— Formalien für die Vorschläge der Kom- 
mission. § 18. 
— für selbstständige Anträge. § 27. 
— für Entscheidung über den Schluß der 
Debatte. § 93. 
— für die Fragestellung. §§ 53. 54. 56. 
— Fragen; über deren Stellung macht 
der Präsident Vorschläge und beschließt 
das Haus. § 54. 
Art der Fragestellung. § 51. 
Theilung der Frage. § 55. 
Wiederholung der Frage vor jeder Ab- 
stimmung. 8 56. 
— Fristen für Verhandlungen im Plenum 
über Kommissionsberichte. § 20. 
für die erste Berathung. § 22. 
für einmalige Schlußberathung. § 21. 
für wiederholte Schlußberathung. § 25. 
für die Abstimmung über die Redaktion 
gefaßter Beschlüsse. § 61. 
— Abkürzung dieser Fristen nur angänglich, 
wenn nicht 10 Mitglieder widersprechen 
§ 26, oder das Haus bei Redaktions- 
vorlagen sie beschließt. § 61.
	        
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