Sachregister. 625
— Gegenprobe bei zweifelhaften Abstim-
mungen. § 57
— Geheime Sitzungen des Hauses. 8 33.
— Generaldiskussion. 8 46.
— Gesammtvorstand. Welche Personen
dazu gehören. §8 11.
— ist vor Bestellung des Bibliothekkura-
toriums zu hören. 8§ 9.
— Geschäftsordnung. Wahl einer Kom-
mission für solche.
— Anträge auf girn der Geschäfts-
ordnung. §
— Redner, welche ur Geschäftsordnung
sprechen wollen, dürfen sofortige Zu-
lassung zum Worte verlangen. 8 43.
— Gesetzesvorlagen der Staatsregierung
und des Abgeordnetenhauses werden
vom Präsidenten zum Druck und zur
Vertheilung befördert. § 14.
— geschäftliche Behandlung derselben. § 14.
— über dieselben findet zuerst Generaldis-
kussion § 46, dann Spezialdiskussion
§ 47 ntatt
— über dieselben kann nicht jur Tagesord-
nung übergegangen werden. § 77
— der Staatsregierung, die a bgelehmt wur-
den, gehen an diese zurück. § 79.
— die von dem Abgeordnetenhause einge-
gangen sind, gehen an dieses zurück,
wenn sie nur unter Abänderungen
angenommen sind. 8
— werden der Staatsregierung übersandt,
wenn sie unverändert angenommen
sind, und wird dem Abgeordnen ause
davon Mittheilung gemacht. 8
— Handels- und grsepran nes.
heiten. Wahl einer Kommission für
dieselben. § 15.
— Herrenhaus. Zusammentritt. § 1.
— Beschlußfähigkeit u. Konstituirung. 82.
— Legitimationsprüfung der Mitglieder
desselben. § 69.
— Zählung. § 34.
— Interpellationen. Einbringung, Be-
andlung und Besprechung derselben.
— guͤh angelegenheiten. Wahl einer
Kommission für solche. 8 16.
— Kommissionen. Wahl derselben in den
Abtheilungen. §8 13.
— Fachkommissionen und besondere Kom-
missionen. § 15.
— Matrikelkommission. 8 69.
— Staatsschuldenkommission. 8 73.
— Statistische Zentralkommission. § 73.
— Adreßkommission. § 75.
— Zahl der Mitglieder derselben im Allge-
meinen, Konstituirung, Beschlußfähig-
keit. 16.
— Ersatzwahlen für behinderte Kommissions-
mitglieder. 8 17.
Schwarp, Preußische Verfassungsurkunde.
— Abstimmung in den Kommissionen, Pro-
tokolle über die Verhandlungen, An-
träge auf Aufpebung beziehungeneis
Abänderung früherer Kommissions-
beschlüsse, Formel der Kommissions-
vor chläge. 8 18.
— Befugnisse in den hammisstongütznger
Seitens: der Präsidenten 8
Staatsminister und ihrer Vertreter,
der Mitglieder des Hauses und des
Antragstellers. 8 19.
— Wahl des Berichter tatters, Inhalt der
Berichte, schriftliche und münd iche Be-
richterstattung. § 20.
— Mittheilung an den Präsidenten von der
Beendigung der Kommissionsverhand-
lungen. § 21.
— Kommissionsberichte. Frist für Be-
rathung derselben. 8 20.
— haben in der Regel den Vorrang in der
Tagesordnung. 8 32.
— Kommissionssitzungen. Ueber die-
selben ist dem Präsidenten des Staats-
ministeriums bezw. den Ressortministern
und deren Vertretern von den Vor-
sitzenden Mittheilung zu machen. 8 19.
— Kommunale Angelegenheiten.
Bohl einer Kommission für dieselben.
— Konstrtutrung des Hauses. 82.
— ist dem Könige und dem Hause der Ab-
geordneten anzuzeigen.
— der Abtheilungen. § 12.
— der Kommissionen. § 16.
— 2 ist dem Präsidenten anzuzeigen,
— welcher darüber dem Staatsministerium
Mittheilung macht. § 19.
— Legitimationsprüfung. 8 69.
— Loos entscheidet bei Stimmengleichheit
der Gewählten. 88 3. 12
— Matrikelkommission. Zusammen-
setzung derselben und Dauer des Man-
dats der gewählten Mitglieder. 8 69.
— die gewählten Mitglieder gehören zum
Gesammtvorstande. 8 11.
— Minister und die zu deren Vertretung
abgeordneten Staatsbeamten können
den Verhandlungen der Kommissionen
beiwohnen, Erklärungen abgeben und
deren Aufnahme in das Protokoll
verlangen. §8 19.
— müssen auf Verlangen in den Sitzungen
gehort, werden. 8 41.
— haben dieselben nach dem Schlusse der
Debatte das Wort erhalten und ge-
sprochen, so gilt die Diskussion wieder
für eröffnet. 8 53 Abs. 3.
— Mitglieder. Eintritt in das Haus
ang Legitimationsprüfung derselben.
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