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Repertorium
der Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen
vom Jahre 1832.
II. in alphabetischer Ordnung.
A.
Ablösungen der Frohnen und Dienste, sowie Gemeinheitstheilungen
— gesetzliche Bestimmungen deshalb.
(Das dem Gesetze S. 256 — 266. beigefügte genaue Inhaltsberzeichniß
macht die einzelne Aufführung der §. hier überflüßig.)
Die bei der deshalb niedergesetzten General-Commission vom 1sten Jan.
1833. an einzureichenden Provocationen betr.
Daß bis zu wirklichem Abschluß und Vollziehung der Ablosungsbertrͤge
die Verbindlichkeiten der Verpflichteten fortdauern. . .
s. Baudienste — Oberlausib.
Abzüge von Besoldungen und Pensionen, zeither der Prämiencasse gewidmete,
sind künftig durch die Armenhaus-Hauptcasse, für Nechnung der Fi-
nanz-Centralcasse, mit zu erheben. .
Altenburg — Erlaͤuterung der mit Sachsen — wegen Uibernahme der Ausg e-
wiesenen und Vagabunden bestehenden Convention, im Betreff der
Militärpflicht der Kindite nicht beimathloser und heimathloser Aeltern.
Die Befolgung vorbemerkter Verordnung in der Oberlausitz betr.
Amnestie, (. Cartelconvention.
Amtshauptleute — deren Concurrenz bei den städtischen Rathswahlen betr.
(Communalgarden.
Appellationen in Schuldsachen Studirender — inwiefern darüber entwe-
.- der an das Landes-Justizcollegium, oder an das Appellationgericht Vericht
zu erstatten sei. .
s. Leipziger Handelsgericht.
Approbationsscheine der Rechtscandidaten — deren Gleichstellung und Gültig-
keit in den Kreislanden, wie in der Oberlausiz beir. . .
Argentan, f. Neusilberwaaren.
Areme, auf Reisen befindliche, f. Kranke.
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Datum.
13. Dec.
22—
17. Maͤrz.
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Paragr.
flg.