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Baufreiheiten.
Abloͤsung.
Achte Abtheilung.
Von der Vertretung der Stadtgemeinde und von den Befugnissen und Obliegenheiten
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140.
141.
142.
143.
der Scadtverordneten.
Vertrekung der Stadtgemeinde.
Bürgerausschuß.
Wirkungskreis des Bürgerausschusses und Vollzähligkeit seiner Versammlungen.
Vorsitz im Bürgerausschusse.
Wenn der Bürgerausschuß sich versammele. Verbot willkührlicher Berathungsgegenstände.
Wie es damit in kleinen Städten zu halten.
Befugnisse und Obliegenheiten der Stadtverordneten und deren Begrenzung.
Besondere Bestimmungen wegen der §. 110. genannten Städte.
Informationen.
Die Stadtverordneten als Gesammtheit.
Deren Stellung gegen die Stadtgemeinde.
Ausschließung abgesonderter Interessen.
Ausnahmen im Falle der besonderen Vertretung der Angesessenen und Unangeseffenen.
Neunte Abtheilung.
Von der Wahl der Stadtverordneten und ihrer Ersatzmänner.
Jeit, auf welche die Stadtverordneten und Ersatzmänner gewählt werden.
Zahl der Stadtverordneten und Ersatzmänner.
Wechsel und Zeit des Austritts. «
Wahlmänner.
Stimmrecht.
Wahlbarkeit.
Wahlfreiheit.
Rücksicht auf Ansäßigkeit.
Obrigkeitliche Leitung der Wahlhandlung.
Mitglieder der Wahldeputation.
Bürgerverzeichnisse.
Wahllisten.
Deren Bekanntmachung.
Einsprüche dagegen.
Fortsetzung.
Wahlbezirke.
Unstatthaftigkeit von Absonderungen unter den Stimmberechtigten.
Bekanntmachung des Wahltags und des Gegenstandes der Wahlen.
Persönliches Erscheinen bei der Wahlhandlung.
Wahlhandlung.
Nichterscheinen von Wählenden.
Abstimmung.