Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

□ 1 ) 
Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
Istes Stuͤck, vom Jahre 1832. 
  
—1.) Verordnung, 
die für das Sportelwesen der Justizimter und Königlichen Untergerichte zu 
treffende Einrichtung betreffend; 
vom Z3üsten December 1831. 
Wo9, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. 
haben, in der Verordnung vom 7ten November dieses Jahres, bereits die Absicht zu 
erkennen gegeben, die dem Geheimen Finanz-Cellegium zugestandene Aufsiche und oberste 
Verwaltung des Sportelwesens bei den Justizämtern und Königlichen Unrergericheen künf. 
tig an das Justiz-Ministerium übergehen zu lassen und verordnen nunmehr, wegen der 
bierunter zu treffenden Einrichtungen, Folgendes: 
. 1. 
Es wird für dos Sxortelwesen der Justizämter und Königlichen Untergerichte eine 
eigne Behörde, unter der Benennung: · 
„Koͤnigliches Sportel-Fiscalat“ 
niedergeletzt und dem Justiz- Ministerium untergeordnet, welche mit dem Anfange des 
konimenden Jahres in Wirksamkeit treten und aus einer Rechnungs. Expedttion, der ein 
rechtskundiger Vorstand vorgesetzt ist, bestehen soll. 1# 
)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.