Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(280) 
Rechnungsbeispiel. 
  
Nach Maßgabe der §. 76. unter a. bis d. vorgeschriebenen Abschaͤtzungen ist ermittelt 
Geldbetrag der Baufrohnen fuͤr einen Neubau, 
Zeitraum zwischen der Abloͤsung und dem ersten Neubau, 
- einem Neubau zum andern, 
Betrag der Reparatur-Baufrohnen von einem Neubau zum andern, 
r— 4 
4 
Hiernach würde der Verpflichtete an den Berechtigten zu bezahlen haben: 
1. nach Verlauf von 20. Jahren . 
2. " "D 70. .. 
3.- - - 120. - . 
4 - —- I 170. 0 
5. 4 r1 220. □ 
1000 Thlr. 
1000 
1000 
1000 „ 
1000 „ 
worden:= 
1000 Thlr. 
20 Jahre. 
50 „ 
500 Thlr. 
und es kommt nun darauf an zu bestimmen, welchen baaren Werth diese Zahlungen fuͤr den Zeitpunkt der 
Abloͤsung haben; dies wird mittelst der Tabelle O. leicht auf folgende Art erhalten: 
Baarer Werth für 1, = 1000Thlr. 0, 4563869. — 456 Thlr. 9 Gr. 4 Pf. 
"3 „ „ 2.— 1000 0),0642194. = 644 5 
" .. 3. — 1000 . 0,0000366 0. —. 
"i „ . . 4. — 1000 0t# 1. 6.= 
" .. 5.— 1000 0,0001780 = —. 4 
3 „ 
9 
6 
3 - 
  
Summe des baaren Werths — — 531Thlr. 2Gr. 1Pf. 
— 21Thlr. 5 Gr. 10 Pf. 
Rente zu 4pro Cent. 
Jährliche Rente wegen 
  
  
der Reparaturen = 599 = 10 — — 
Summe = 31 Thlr. 5 Gr. 10 Pf. 
Abzug von 10 pro Cent. — 3. 3— —. 
Betrag der Ablösungsrente -— 28 Thlr. 2 Gr. 10 Pf. 
  
Ausgegeben am gten April 1832.
	        
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