Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(331 ) 
35.) Verordnung, 
die Ausführung des §6. 55. des Wahlgesetzes betreffend; 
vom 25ten Mai 1832. 
Da die aus dem Ministerio des Innern unterm heueigen Dato ergehende, die Aus- 
führung des 55 ten J. des Wahlgesetzes betreffende Verordnung auch in der Oberlausitz zur 
Anwendung kommen soll, so ist sich dort gleichmäßig bei den nächsten Wahlen städtischer 
tandtags-Abgeordneter behörig danach zu achten. 
Dresden, am 25sten Mai 1832. 
Gesammt-Ministerium. 
von Lindenau. von Zezschwitz. 
Ausgegeben am lsten Juni 1832.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.