Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

( 393) 
Sammilung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
31stes Stück, vom Jahre 1832. 
  
59.) Veror dnun g. 
die Befähigung zum Stgats-Forstdienste betreffend; 
vom 18ten Juli 1832. 
Ulber die Befähigung zum Staaks-Forstdienste und über die Bedingungen, unter wel- 
chen eine Anstellung in selbigem nachgesucht und erlange werden kann, bringk, nach er- 
folgter Genehmigung Sr. Majestät des Königs und Sr. Königl. Hoheit des Prinzen 
Mitregenten, das Finanz-Ministerium Folgendes zur allgemeinen Kenneniß. 
A. Allgemeine Bestimmungen. 
. 1. 
Bei Besetzung sämmtlicher Stellen im Scaats-Forstdienste wird lediglich auf Allgemeine Be- 
Kennenisse, praktische Tüchtigkeic und sitceliches Wohlverhalten Rücksicht genommen. Er, fähigung zum 
stere müssen durch eine Prüfung des Bittstellers, letztere durch beizubringende glaub- gitatt dorn- 
wuͤrdige Zeugnisse nachgewiesen werden. Unterschied des Standes und der Geburt wird 
bei keiner Forstdienststelle ferner in Betracht gezogen. 
9. 2. 
Die Erlernung des Forst= und Jagdwesens erfolgt: Erlernung des 
a) theils bei einem hierzu ermächtigten Forstbedienten, Furgeun agd= 
b) theils auf der Forstakademie zu Tharant. 
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