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Sammlung
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Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
20 fes Stück, oom Jahre 1833.
—.
41.) Verordnung des Ministerü des Cultus und öffent-
lichen Unterrichts,
die Predigttexte für das Kirchenjahr 1832. f. w. d. a. betr.;
vom 4ten October 1833.
Das Ministerium des Cultus und oͤffentlichen Unterrichts hat auf die, in neuerer Zeit in
mehreren oͤffentlichen Blaͤttern, geaͤußerten Wuͤnsche, wegen einer vorzunehmenden Verbesserung
des Pericopenturnus, Sich bewogen gefunden, von den Consistorien hieruͤber naͤhere Vor—
schlaͤge zu erfordern.
Bei der großen Verschiedenheit der Vorschlaͤge, welche von den einzelnen Superinten—
denten und Geistlichen in dieser Beziehung gemacht worden sind, hat Man jedoch schon jetzt
bierauf hauptsächliche Entschliessung zu fassen, Anstand genommen, und beabsichtiger zuvör-
derst, eine nähere Prüfung dieser Vorschläge zu veranstalten.
Soviel aber die, für das bevorstehende Kirchenjahr 1332, zu wählenden freien Terte
anlange, so harc, nachdem von mehreren Geistlichen des Landes die, von dem verstorbenen
Kirchenrathe und Oberhofprediger D. Reinhard, vorgeschlagenen Pericopen für das Jahr
1811 als Texte für die Predigren des nächsten Jahres gewünsche worden sind, das unter-
zeichnete Ministerium genehmige, daß diese Pericopen den, in dem nächsten Kirchenjahre,
an Sonn= und Feiertagen zu haltenden Vormircagspredigeen zu Grunde gelege werden mögen.
Man hart jedoch eine Revision dieser vor länger als 20 Jahren erschienenen Pericopen für
nöthig erachtet, und hierbei nicht allein die sich in kurzen Zwischenräumen wiederholenden
Texte ausgeschieden, sondern auch für Passionspredigeen bistorische Abschnitte aus dem Evan-
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