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Benennung der Gegenstände.
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Anmerk. 1. Außer dem Rheinkreise wird in Baiern und Wüurtemberg die Eingangsabgabe nach der
Beilage A., die Ausgangsabgabe nach der Beilage B. erhoben.
Anmerk. 2. Auf der Saächsisch-Böhmischen Grenze gehen die unter a. genannten Getreidearten beim
Landtransport zu folgenden ermäßigten Säten cin:
Weizen, Spelz oder Dnke’##AA##A#.##::: 2 22âú
Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linsen und Wicken
Gerseee ..
Hafer und Heidektrrroooaoaaoaonoon
Anmerk. 3. Hafer in Quantitäten unter einem halben Dresdner Scheffel, oder einem Preußischen Schef-
fel, oder beziehungsweise unter 2 Baierischen Metzen und andere Getreidefrüchte unter einem
viertel Dresdner Scheffel, oder einem halben Preußischen Scheffel, oder unter 1 Baieri-
schen Mehßen frei.)
b) Sämereien und Beeren:
1) Anis und Kmmeemrlelee
2) Oelsaat, als: Hanfsaar, teinsaat und teindotter oder Doder, Mohnsaamen, Raps,
RübesaHHeHHHeee.He............... .. . ... ... . ..
3) Kleesaat und alle nicht namentlich im Tarif genannten Saͤmereien; ingleichen Wach—
holderbernn
Anmerk. Auf einen Preußischen Scheffel Kleesaat können, mit Einschluß des Sackes, 95 Preuß. oder
89 Zoll-Pfund, auf ein Baierisches Schäffel desgleichen 360 Zoll-fund gerechnet werden.
Auf einen Dresdner Scheffel unter gleichem Verhältnißz 184 Dreödner Pfund.
Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgescrrrtr)r)))::.
Anmerk. An den Baierischen und Würtembergischen Grenzen rechts rom Rhein wird cerhoben
Bei loser Verpackung werden zu 1 Preuß. Centner verauschlagt 64 Dresdner
· 54 Preußische
zu 1. Zoll-Centner (62 Altbaierische oder
44 Rheinbaierische
b) Weißes Hohlglas, ungeschliffenes, oder mit abgeschliffenem Boden und Huͤttenrande;
ingleichen Fenster= und Tafelglas ohne Unterschied der Farrbbee . ...
Anmerk. An den Baierischen und Würtembergischen Grenzen rechts vom Rhein wird erhoben
Kubikfuß.
*) Zu vergleichen öte Abtheilung des Tarifs ad 9.