Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

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Benennung der Gegenstände. 
  
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Anmerk. 1. Außer dem Rheinkreise wird in Baiern und Wüurtemberg die Eingangsabgabe nach der 
Beilage A., die Ausgangsabgabe nach der Beilage B. erhoben. 
Anmerk. 2. Auf der Saächsisch-Böhmischen Grenze gehen die unter a. genannten Getreidearten beim 
Landtransport zu folgenden ermäßigten Säten cin: 
Weizen, Spelz oder Dnke’##AA##A#.##::: 2 22âú 
Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linsen und Wicken 
Gerseee .. 
Hafer und Heidektrrroooaoaaoaonoon 
Anmerk. 3. Hafer in Quantitäten unter einem halben Dresdner Scheffel, oder einem Preußischen Schef- 
fel, oder beziehungsweise unter 2 Baierischen Metzen und andere Getreidefrüchte unter einem 
viertel Dresdner Scheffel, oder einem halben Preußischen Scheffel, oder unter 1 Baieri- 
schen Mehßen frei.) 
b) Sämereien und Beeren: 
1) Anis und Kmmeemrlelee 
2) Oelsaat, als: Hanfsaar, teinsaat und teindotter oder Doder, Mohnsaamen, Raps, 
RübesaHHeHHHeee.He............... .. . ... ... . .. 
3) Kleesaat und alle nicht namentlich im Tarif genannten Saͤmereien; ingleichen Wach— 
holderbernn 
Anmerk. Auf einen Preußischen Scheffel Kleesaat können, mit Einschluß des Sackes, 95 Preuß. oder 
89 Zoll-Pfund, auf ein Baierisches Schäffel desgleichen 360 Zoll-fund gerechnet werden. 
Auf einen Dresdner Scheffel unter gleichem Verhältnißz 184 Dreödner Pfund. 
Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes Hohlglas (Glasgescrrrtr)r)))::. 
Anmerk. An den Baierischen und Würtembergischen Grenzen rechts rom Rhein wird cerhoben 
Bei loser Verpackung werden zu 1 Preuß. Centner verauschlagt 64 Dresdner 
· 54 Preußische 
zu 1. Zoll-Centner (62 Altbaierische oder 
44 Rheinbaierische 
b) Weißes Hohlglas, ungeschliffenes, oder mit abgeschliffenem Boden und Huͤttenrande; 
ingleichen Fenster= und Tafelglas ohne Unterschied der Farrbbee . ... 
Anmerk. An den Baierischen und Würtembergischen Grenzen rechts vom Rhein wird erhoben 
Kubikfuß. 
  
  
*) Zu vergleichen öte Abtheilung des Tarifs ad 9. 
 
	        
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