Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1833. (2)

34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 
. 40. 
41. 
43. 
(373 ) 
Verhältniß zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder Ertrahenten der Aus- 
gangsabfertigung. 
Abfertigung bei Versendung nach Packhofsstädten. 
Abführung von erkauften Meßwaaren überhaupt. 
Rückführung contirter Waaren nach dem Auslande durch den Conto-Inhaber selbst. 
Niederlegung unverkaufter Waaren zum Bestande. 
Verfügung über Bestandegüter ausser den Messen. 
Uibertragung contirter Waaren auf ein anderes Conto. 
und 42. Abrechnung mit dem Conto-Inhaber zu Fesistellung des Zollbetrags. 
Strafen auf Hinterziehung des Zolls. 
  
Ausgegeben den 16ten December 1833.
	        
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