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Theile begegneten sie einer Opposition, wie die in Ungarn
und in Frankreich bestehende Transportsteuer.“
Bei dieser Gelegenheit ist in Oesterreich seit längerer Zeit
wieder der Gedanke einer Transportsteuer in den Vordergrund
getreten. Dass die Regierung an die Einführung der Trans-
portsteuer ernstlich dachte, geht auch aus der Rede des Ab-
geordneten und späteren Finanzministers v. Plener hervor,
welcher bei der Debatte über das Finanzgesetz 1893 folgendes
sagte: „Es ist bekannt, dass die Regierung noch immer den
Gedanken an die Transportsteuer hat und gewissermassen das
Haus darauf vorbereiten will. Ich will nicht über die Trans-
portsteuer selbst sprechen. Sie liegt formal nicht vor, wir
kennen die Art der Formulirung nicht, wie sich die Regierung
dieselbe denkt. Ich möchte aber glauben, dass, wenn wir der
Mahnung des Herrn Finanzministers folgen und Investitionen
nicht in das Ungemessene ausdehnen, wir nicht nothwendig
haben, eine so grosse neue Steuer einzuführen.“
Während dem im Jahre 1893 gemachten Versuche der
Einführung einer Frachtbriefsteuer in Deutschland eine prin-
cipielle Bedeutung nicht zukam, steht der in Oesterreich ge-
machte Versuch der Einführung einer Transportsteuer zweifellos
in einem gewissen principiellen Zusammenhange mit den Er-
trägnissen der Staatsbahnen, wenn dies auch von keiner Seite
besonders hervorgehoben wurde. Allerdings wird man viel-
leicht einen inneren Widerspruch darin finden, dass gerade in
Oesterreich, welches eben erst im Begriffe steht, vollständig
zum Staatsbahnsysteme überzugehen, der Gedanke einer Trans-
portsteuer überhaupt aufgerollt werden konnte.
Ist doch die Finanzwissenschaft der Ausbildung der Trans-
portsteuer nur deshalb nicht näher getreten, weil sie von der
Annahme ausgeht, dass die Transportsteuer im Staatsbahn-
systeme keinen Raum findet. So gelangt Richard v. Kauf-
mann!) zu dem Ergebnisse, „dass mit der künftigen Verstaat-
lichung der Eisenbahnen die Transportsteuer von selbst in
1) 2.2.0. S. 442.