Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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Theile begegneten sie einer Opposition, wie die in Ungarn 
und in Frankreich bestehende Transportsteuer.“ 
Bei dieser Gelegenheit ist in Oesterreich seit längerer Zeit 
wieder der Gedanke einer Transportsteuer in den Vordergrund 
getreten. Dass die Regierung an die Einführung der Trans- 
portsteuer ernstlich dachte, geht auch aus der Rede des Ab- 
geordneten und späteren Finanzministers v. Plener hervor, 
welcher bei der Debatte über das Finanzgesetz 1893 folgendes 
sagte: „Es ist bekannt, dass die Regierung noch immer den 
Gedanken an die Transportsteuer hat und gewissermassen das 
Haus darauf vorbereiten will. Ich will nicht über die Trans- 
portsteuer selbst sprechen. Sie liegt formal nicht vor, wir 
kennen die Art der Formulirung nicht, wie sich die Regierung 
dieselbe denkt. Ich möchte aber glauben, dass, wenn wir der 
Mahnung des Herrn Finanzministers folgen und Investitionen 
nicht in das Ungemessene ausdehnen, wir nicht nothwendig 
haben, eine so grosse neue Steuer einzuführen.“ 
Während dem im Jahre 1893 gemachten Versuche der 
Einführung einer Frachtbriefsteuer in Deutschland eine prin- 
cipielle Bedeutung nicht zukam, steht der in Oesterreich ge- 
machte Versuch der Einführung einer Transportsteuer zweifellos 
in einem gewissen principiellen Zusammenhange mit den Er- 
trägnissen der Staatsbahnen, wenn dies auch von keiner Seite 
besonders hervorgehoben wurde. Allerdings wird man viel- 
leicht einen inneren Widerspruch darin finden, dass gerade in 
Oesterreich, welches eben erst im Begriffe steht, vollständig 
zum Staatsbahnsysteme überzugehen, der Gedanke einer Trans- 
portsteuer überhaupt aufgerollt werden konnte. 
Ist doch die Finanzwissenschaft der Ausbildung der Trans- 
portsteuer nur deshalb nicht näher getreten, weil sie von der 
Annahme ausgeht, dass die Transportsteuer im Staatsbahn- 
systeme keinen Raum findet. So gelangt Richard v. Kauf- 
mann!) zu dem Ergebnisse, „dass mit der künftigen Verstaat- 
lichung der Eisenbahnen die Transportsteuer von selbst in 
1) 2.2.0. S. 442.
	        
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