Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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dass die Jahresüberschüsse der Staatseisenbahnverwaltung zur 
Verzinsung der jeweiligen Staatseisenbahnkapitalsschuld ferner 
bis zur Höhe von 2,2 Millionen Mark zur Ausgleichung eines 
eventuellen Deficites im Staatshaushalte und endlich zur Bil- 
dung eines Reservefonds dienen sollen. Der letztere hätte aus- 
schliesslich zur eventuellen Ergänzung der die Verzinsung der 
Staatseisenbahnkapitalsschuld erforderlichen Jahresüberschüsse 
zu dienen. Der 1 Procent der jeweiligen Staatseisenbahnkapitals- 
schuld übersteigende Betrag des Reservefonds wäre alljährlich 
bis zur Höhe von !/, Procent zur Amortisation der Staatsbahn- 
schuld zu verwenden. 
Als diese grundsätzlichen Beschlüsse der Kommission im 
Landtage zur Verhandlung gelangten, sprach sich Abgeordneter 
Richter gegen jede finanzielle Garantie aus, weil der Staats- 
haushalt ein einheitliches Ganzes bilde, während Abgeordneter 
Miquel, der gegenwärtige Finanzminister, für dieselbe eintrat, 
weil durch diese Garantien die gesetzliche Grundlage für eine 
solide Verwaltung des Staatseisenbahnwesens gefunden sei. 
Am 15. December 1880 legte die Regierung einen diesbezüg- 
lichen Gesetzentwurf vor. Bei der Berathung im Plenum hatten 
sich plötzlich schwere Bedenken gegen den Reservefonds 
erhoben. Man hielt es für unzulässig, Reserven anzulegen, 
wenn der Staat im übrigen ein Deficit habe. Auch die Er- 
höhung der Selbständigkeit der Eisenbahnverwaltung wurde 
als bedenklich bezeichnet. Dagegen wurde die Tilgungsquote 
von !/, auf °/, Procent jährlich erhöht. Am 26. Januar 1882 
legte die Regierung den Entwurf unverändert wieder vor. Wie 
aus dem Kommissionsberichte hervorgeht, wurde von mehreren 
Seiten eindringlich davor gewarnt, die Ueberschüsse der Eisen- 
bahnverwaltung als eine regelmässige Quelle für den Staats- 
haushalt zu betrachten, und die Gefahren einer solchen Praxis 
für die Finanzwirthschaft auseinandergesetzt. Das beste Mittel 
hiergegen sei eine vollständige auch formelle Ausscheidung des 
Eisenbahnetats aus dem allgemeinen Staatshaushaltsetat. Man 
müsse die Eisenbahnverwaltung auf eigene Füsse stellen. Die 
Bildung von Reserven wurde abgelehnt und durch Gesetz
	        
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