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keit entsprechend abgestuften und verschieden tarifirten Trans-
portverkehrssteuer. So weit diese Aufgaben aber überhaupt
steuertechnisch lösbar sind, ist Schall der Ansicht, dass die-
selben durch die übrigen Steuern thatsächlich bereits gelöst
erscheinen, so für den Transport ausländischer Produkte durch
die Zölle, für den binnenländischen Verkehr mit einheimischen
Erzeugnissen durch die sonstigen Aufwandsteuern, sei es während
des Transportes mit Versand-, Einlage-, Thorsteuern, Ueber-
gangssteuern. Denselben Gedankengang findet man in der
Darstellung Heckel’s!), An und für sich, sagt er, sind allge-
meine Transportsteuern zur möglichst gleichmässigen Verthei-
lung der Steuerlast auf alle Bestandtheile des privatwirthschaft-
lichen Vermögens gerechtfertigt. Die Durchführung einer der-
artigen alle Typen des Volksvermögens oder mindestens die
beweglichen unter ihnen erfassenden Auflage stösst jedoch auf
eine Reihe zum Theile unüberwindlicher Schwierigkeiten. Um
das Problem überhaupt zu fassen, wäre man genöthigt, den
Geltungsbereich einzuschränken und nur den möglichst leicht
erkennbaren und erfassbaren Theil des Transportverkehres ein-
zubeziehen.
Auf diese allgemeinen Bemerkungen beschränken sich
Schall und Heckel, ohne dem spezifischen Charakter der
Besteuerung des Eisenbahnverkehres näher zu treten, ja Schall,
welcher ebenso wie Heckel die Transportsteuer nicht im Prin-
zipe verwirft, sondern nur ihre Durchführung für schwierig hält,
verliert das Wesen der Eisenbahnverkehrssteuer ganz aus dem
Auge, wenn er diese Art der Besteuerung als eine „Personal-
und Kopfsteuer in Verkehrssteuerform“ bezeichnet. Diese Auf-
fassung konnte nur dadurch entstehen, dass man gewohnt war,
die Transportsteuer im Eisenbahnverkehre als eine Fortsetzung
der seit dem Beginne dieses Jahrhunderts in Frankreich und
England für das öffentliche Fuhrwerk eingeführten Transport-
steuer zu bezeichnen, welche bestimmt sei, den Entgang an
Einnahmen aus den Posten zu ersetzen, während man es that-
!) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, VI, S. 255 ff.