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staatlichen Interesse gebrachten Opfer den Eisenbahnunter-
nehmungen in hervorragendem Masse zu Statten kommen.
Während mit der fortschreitenden Entwickelung der wirth-
schaftlichen Verhältnisse die Erwerbsbedingungen vielfach be-
einträchtigt werden, müssen sich die Erwerbsbedingungen der
Eisenbahnen mit jedem neuen Zuwachs. des Eisenbahnnetzes
verbessern. Es sind dies dieselben Erwägungen, welche zum
Staatsbahnprinzipe geführt haben, „weil das Eisenbahnwesen
den wichtigsten Fall auf dem Gebiete der materiellen Pro-
duktion bildet, wo der Staat passend und erfolgreich das
privatwirthschaftliche System einengen kann.“ (Wagner.)
Dessenungeachtet fehlt es nicht an Stimmen, die meinen,
dass sich eine besondere Besteuerung der Eisenbahnen nicht
rechtfertigen lasse, ja dass ihr Oharakter der Gemeinnützigkeit
eher eine Begünstigung in der Besteuerung zur Folge haben
müsse. Thatsächlich hat diese Auffassung, wenn auch nur ver-
einzelt, Geltung erlangt, indem den Eisenbahnen bei der Kon-
zessionirung bedeutende Steuerbegünstigungen eingeräumt wer-
den, eine Praxis, welche konsequenterweise zu einer progressiven
Ertragssteuer für diejenigen Unternehmungen führen müsste,
welche nach Ablauf der ihnen gewährten Steuerbegünstigungen
eine mehr als landesübliche Verzinsung aufzuweisen haben.
Eine besondere direkte Steuer der Eisenbahnen finden wir
nurin Preussen und in einigen kleineren deutschen Staaten).
Das preussische Gesetz vom 3. November 1838 über die
Eisenbahnunternehmungen bestimmte im S 38, dass von den
Eisenbahnen „eine im Verhältnisse des auf das Aktienkapital
treffenden Ertrages sich abstufende Abgabe“ entrichtet werde,
dass die Höhe dieser Abgabe aber erst dann regulirt werden
solle, wenn die zweite in Preussen konzessionirte Eisenbahn
drei Jahre in vollständigem Betriebe gewesen sei. Bis zu dieser
gesetzlichen Regelung sollte die Post für den Verlust, welchen
sie durch die Eisenbahnen in ihrer Einnahme erweislich er-
leide, von den Eisenbahngesellschaften entschädigt werden.
!) Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg..