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gewissen Vorliebe nur für die Besteuerung des Personenverkehrs
eintritt.
Leroy Beaulieu, der die Transportsteuer für Waaren
nicht billigt, findet die Besteuerung des Personenverkehrs ge-
rechtfertigt. Er sagt: „Es ist so schwer, ein System von
gerechten Steuern, welche leicht einzuheben sind, dabei die
Arbeitsfreiheit nicht beeinträchtigen, zusammenzustellen, dass
man eine Steuer von 5—10 %, vom Preise des Platzes des
Reisenden entschuldigen kann.“
Schaeffle, welcher die Ansicht vertritt, die Transport-
steuer entbehre der Voraussetzung, dass die Eisenbahnbenutzung
gleichmässig auf besonderes steuerfähiges Einkommen hinweise,
sagt: am ehesten könnten I. und II. Passagierklasse und aller
Schnelltransport mit einem Zuschlag tarifirt werden — voraus-
gesetzt, dass die Frequenz hierdurch nicht leide. Schall hält
einen solchen Zuschlag bisweilen vielleicht ganz begründet,
ebenso Bilinski, welcher sagt: „Das Coup& I. Klasse auf der
Eisenbahn ist für die Mittelklasse ebenso wenig unentbehrlich
als die ersten Plätze im Theater. Nichts ist nun leichter, als
auch diesen Luxus für die Besteuerung heranzuziehen, indem
man den betreffenden Procentualzuschlag durch die Transport-
unternehmung beim Verkaufe der Karte einkassiren und der
Behörde unter Vorlage beglaubigter Ausweise zustellen lässt.
Auch Mariska meint, dass höchstens die Besteuerung der 1.
und Ill. Klasse einigermassen zu motiviren wäre.
Der innere Widerspruch, an welchem diese Auffassung
leidet, ergiebt sich, wie uns scheint, aus dem Prinzip der Trans-
portsteuer von selbst. Es wird aber auch nicht geleugnet wer-
den können, dass die Besteuerung der Waarenumsätze,
die jetzt auf der Tagesordnung steht, viel planmässiger im
Rahmen der Eisenbahntransportsteuer als auf dem
Wege einer besonderen Umsatzsteuer im börsenmässigen
Wege zur Durchführung gelangen würde, weil in letzterem
Fall ein wichtiges Element der Preisbildung in seinem Lebens-
nerv getroffen werden kann.