Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

— 21 — 
gewissen Vorliebe nur für die Besteuerung des Personenverkehrs 
eintritt. 
Leroy Beaulieu, der die Transportsteuer für Waaren 
nicht billigt, findet die Besteuerung des Personenverkehrs ge- 
rechtfertigt. Er sagt: „Es ist so schwer, ein System von 
gerechten Steuern, welche leicht einzuheben sind, dabei die 
Arbeitsfreiheit nicht beeinträchtigen, zusammenzustellen, dass 
man eine Steuer von 5—10 %, vom Preise des Platzes des 
Reisenden entschuldigen kann.“ 
Schaeffle, welcher die Ansicht vertritt, die Transport- 
steuer entbehre der Voraussetzung, dass die Eisenbahnbenutzung 
gleichmässig auf besonderes steuerfähiges Einkommen hinweise, 
sagt: am ehesten könnten I. und II. Passagierklasse und aller 
Schnelltransport mit einem Zuschlag tarifirt werden — voraus- 
gesetzt, dass die Frequenz hierdurch nicht leide. Schall hält 
einen solchen Zuschlag bisweilen vielleicht ganz begründet, 
ebenso Bilinski, welcher sagt: „Das Coup& I. Klasse auf der 
Eisenbahn ist für die Mittelklasse ebenso wenig unentbehrlich 
als die ersten Plätze im Theater. Nichts ist nun leichter, als 
auch diesen Luxus für die Besteuerung heranzuziehen, indem 
man den betreffenden Procentualzuschlag durch die Transport- 
unternehmung beim Verkaufe der Karte einkassiren und der 
Behörde unter Vorlage beglaubigter Ausweise zustellen lässt. 
Auch Mariska meint, dass höchstens die Besteuerung der 1. 
und Ill. Klasse einigermassen zu motiviren wäre. 
Der innere Widerspruch, an welchem diese Auffassung 
leidet, ergiebt sich, wie uns scheint, aus dem Prinzip der Trans- 
portsteuer von selbst. Es wird aber auch nicht geleugnet wer- 
den können, dass die Besteuerung der Waarenumsätze, 
die jetzt auf der Tagesordnung steht, viel planmässiger im 
Rahmen der Eisenbahntransportsteuer als auf dem 
Wege einer besonderen Umsatzsteuer im börsenmässigen 
Wege zur Durchführung gelangen würde, weil in letzterem 
Fall ein wichtiges Element der Preisbildung in seinem Lebens- 
nerv getroffen werden kann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.