Gesetz vom
$0. September
1797, betreffend
die Binführung
einer 10 procen-
tigen Proportio-
nalabgabe für
das öffentliche
Fuhrwerk.
Zweiter Abschnitt.
Gesetzgebung.
Frankreich.
„Die Einführung der Transportsteuer bei den Eisenbahnen
in Frankreich bildet ein eigenthümliches Beispiel des Waltens
systematischen Sinnes in der französischen Steuergesetzgebung“
(Wagner). Die Transportsteuern sind in Frankreich in der Re-
volutionsära entstanden und hervorgegangen aus den Verhält-
nissen des Öffentlichen Fuhrwerkes. Zur Zeit der Revolution
wurde der Personentransport, der bis dahin bald Gegenstand
eines Regals, bald eines Privilegiums war, der Regie nationale
übertragen. Als dieser Versuch misslang und die Personen-
und Packetpost (ferme nationale des Messageries) im Kampfe
gegen die Privatunternehmer von Fuhrwerken dem Fiskus nur
Schaden zufügte, entschloss man sich, die Messagerien der
Privatindustrie zu überlassen, gleichzeitig aber eine Steuer für
den Personentransport (l’impöt sur les voitures publiques) ein-
zuführen. „Pour remplir le vide que laissait dans le tresor de
l’Etat l’aneantissement des revenus des messageries, et conci-
lier avec cet interet celui de la surveillance que le gouverne-
ment doit toujours exercer sur toutes les parties du service
public, le corps legislatif rendit la loi du 9 vendemiaire an
VL“!) „Um die Leere auszufüllen, welche dem Staatsschatze
durch den Entgang der Einkünfte aus der Verpachtung der
Posten erwuchs, und mit diesem Interesse jenes der Oberauf-
sicht zu verbinden, welche die Regierung über alle Zweige des
öffentlichen Dienstes auszuüben hat, schuf der gesetzgebende
Körper das Gesetz vom 9. Vend&miaire VI (30. September 1797).“
1) D’Agar, Manuel des contributions indirectes 1817.