Gesetz vom
5. August 1842,
womit eine
5procentige Ab-
gabe vom Ge-
sammtfahrgelde
eingeführt
wurde.
Befreiung der
„cheap -trains“
von der Passa-
giersteuer.
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Die Transportsteuern ergaben 1894 im ganzen 84 Millionen
Francs also 6 Procent der gesammten Einnahmen. 1884 waren
es 10 Procent.
England.
In England ist die Transportsteuer in ähnlicher Weise wie
in Frankreich von den Posten auf die Eisenbahnen übertragen
worden. Das Gesetz vom Jahre 1832 hatte die ältere Form
der Steuer, welche eine Stempelgebühr auf Postkutschen und
Postpferde war, für die Eisenbahnen zu einer Steuer von
/j; penny per mile vom Fahrgelde modificirt, während gleich-
zeitig die alte Steuer für Miethwagen ermässigt wurde, nämlich
auf 11/, penny pro Wagenmeile für die Diligencen, 7 Shilling
pro Woche für Lohnkutschen.
Mit der Entwickelung mehrerer Fahrklassen im Eisen-
bahnverkehre erkannte man die Ungleichmässigkeit der Be-
steuerung bei Aufrechterhaltung eines einheitlichen Satzes.
Es ist daher die Frage ventilirt worden, ob es nicht zweck-
mässig wäre, den einheitlichen Steuersatz durch eine Pro-
portionalsteuer zu ersetzen. Thatsächlich wurde durch das
Gesetz vom 5. August 1842 eine 5procentige Abgabe vom Ge-
sammtfahrgelde eingeführt. Im Jahre 1844 wurde bei der ge-
setzlichen Einführung der parliamentary trains oder, wie sie
das Gesetz von 1844 nennt, „cheap trains“ (wohlfeile Züge) zu
höchstens 1 penny für die Meile die Befreiung dieser Züge
von der Passagiersteuer ausgesprochen. Zur Verhinderung
einer möglichen Ausbeutung der ärmeren Klassen wurde durch
Gesetz bestimmt (7 und 8 Vict. cap.), dass jede Verwaltung bei
täglicher Strafe bis zu 35 Pfund auf jeder Strecke täglich
mindestens einen überall anhaltenden Zug mit der II. Wagen-
klasse nach jeder Richtung abzufertigen habe, für welche der
Staatsbahnen für Freikarten eine Ausfertigungsgebühr von 50Kreuzer
für jede Karte, und zwar im administrativen Wege eingeführt wurde.