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Fahrpreis höchstens 1 Penny für die englische Meile betragen
dürfe und in welchen ferner die Mitführung von 50 Pfund per-
sönliches Freigepäck frei sein müsse; Kinder unter drei Jahren
sollten unentgeltlich, bis zu 12 Jahren für die Hälfte der ge-
wöhnlichen Fahrpreise befördert werden.
Für derartige wohlfeile Züge war eine durchschnittliche
Geschwindigkeit von mindestens 12 miles (19,2 Kilometer) in
der Stunde festgesetzt; fernere Bedingung war die Einrichtung
von Sitzplätzen und Gewährung angemessenen Schutzes gegen
Wind und Wetter. In dem betreffenden Gesetze wird, „da es
angemessen erscheint, der ärmeren Klasse der Reisenden die
Gelegenheit des Reisens auf der Eisenbahn zu mässigen Sätzen
und in solchen Wagen zu gewähren, worin sie vor dem Wetter
geschützt sind“, befohlen, dass alle Eisenbahngesellschaften,
welche in dieser Saison oder einer folgenden sanktionirt sind,
oder welche neue Vollmachten nachsuchen, an jedem Wochen-
tage ausser Charfreitag und Weihnachtstag und auch an Sonn-
tagen, wenn andere Passagierzüge auf der Bahn an Sonntagen
fahren, mindestens einen Zug auf ihrer ganzen Linie für die
Passagiere III. Klasse fahren lassen, mit einer Geschwindigkeit
von mindestens 12 miles in der Stunde durchschnittlich für die
ganze Strecke, einschliesslich der Aufenthaltsfristen, mit An-
halten auf jeder Passagierstation und mit Wagen, welche Sitze
haben und vor dem Wetter so geschützt sind, wie es das
Handelsamt für ausreichend erachtet, zu einem Fahrgelde von
höchstens einem penny, für jede mile; !/, Centner Freigepäck
und Kinder unter 3 Jahren frei, zwischen 3 und 12 Jahren
für die Hälfte; bei Strafe von 20 Pfund Sterling für jeden Tag.
Für diese Verpflichtung werden die Eisenbahngesellschaften
von der Passagiersteuer auf solche Züge, welche man seitdem
parliamentary trains genannt hat, gänzlich befreit?).
Der Durchschnitt des Fahrgeldes III. Klasse betrug im
Jahre 1843 per mile 1,15 penny, wovon 0,06 Steuer zu zahlen
!) Cohn, Untersuchungen über die englische Eisenbahnpolitik,
Leipzig 1874, I, 168 ff.