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derung der Steuer für den Reingewinn auf Grund der alten
Tarife sich gestaltet hätte. Ein Steuererlass wäre nichts als
ein Geschenk an die Eisenbahnaktionäre, welches sofort kapi-
talisirt und durch Verkauf realisirt werden könnte, vielleicht
nach einigen Monaten Cours-Jobberei zwischen dem Antrage
darauf, den Debatten darüber und der Genehmigung des-
selben.
Wenn man jedoch auf die Ueberwälzungsverhältnisse der
englischen Passagiersteuer Rücksicht nimmt, deren wechselreiche
Entwicklung wir gerade aus den Untersuchungen Cohn’s kennen
gelernt haben, so wird man sich sagen müssen, dass die
Passagiersteuer, da sie eigentlich weder als eine Steuer auf
die Beförderung noch als eine Steuer auf den Gewinn vom
Eisenbahnmonopol bezeichnet werden kann, am besten als
eine Steuer auf den Eisenbahnverkehr zu charakteri-
siren ist.
Nachstehende Darstellung giebt eine Uebersicht über den
Ertrag der Passagiersteuer:
186 . . . 2......10.000 Pfund Sterling
1840... ....... 112.000 „ „
1345 . . .........315.000 „ „
1865 . . 2.2... 445.00 „ »
1883 . . 2.2.2... 810.000 „ „
1884 . 2. ..2..2..2...8392.000 „ »
1885 . 2... ..2..2...857.000 „ „
1886... 2.2... 811.648 „ „
1887... 0.20.20... 824461 „ »
1888 . . .......824117 „ „
1889. 22.2.2... 324.988 „
18 2 BT,
Ertrag der
Passagiersteue