Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

— 61 — 
Anmerk. 2. Ebenso sind Wagen IV. Klasse, wenn der 
Fahrpreis 3/, Kopeke nicht übersteigt, frei. 
2. Für Separatzüge beträgt die Steuer 15 Procent der 
eingehobenen Gebühr. 
3. Güter, welche mit Personen- oder gemischten Zügen be- 
fördert werden, unterliegen einer Steuer von 15 Procent. 
4. Die Staatssteuer wird gleichzeitig mit dem Fahrpreise 
bezw. mit der Fracht eingehoben, wobei die Neben- 
gebühren nicht berücksichtigt werden. 
Die Staatssteuer ist in den Einheitssätzen des allgemeinen 
Personentarifs, welcher mit 1./13. Dezember 1894 in Kraft ge- 
treten ist, bereits eingerechnet. 
Für Frachtbriefe wird eine Stempelgebühr von 10 Kop. ein- 
gehoben. 
Ungarn. 
Angeregt durch den finanziellen Erfolg der Eisenbahn- 
transportsteuer in Frankreich, insbesondere aber in Folge der 
im Jahre 1874 daselbst eingeführten Transportsteuer für Fracht- 
güter ist in Ungarn durch den Gesetzesartikel XX, vom 6. Mai 
1875 eine Eisenbahntransportsteuer sowohl für Personen als für 
Waaren zur Einführung gelangt. Der diesbezügliche Gesetzes- 
entwurf, dessen finanzieller Erfolg mit 2,3 Millionen Gulden be- 
rechnet worden war, ist in der Sitzung des ungarischen Ab- 
geordnetenhauses vom ?. April 1875 zur Berathung gelangt. 
Als Referent fungirte der gegenwärtige Handelsminister Ernst 
Daniel, während die Vertretung der Regierung durch den 
Finanzminister Koloman Szell erfolgte. „Meiner Ansicht nach,“ 
sagte Szell, „entspricht dieser Gesetzesentwurf jenen Momenten, 
welche man von jedem Steuergesetzentwurf verlangt, nämlich 
erstens, dass die Steuer leicht zu handhaben und mit geringen 
Auslagen einzutreiben sei, und zweitens ist die Steuer gleich- 
mässig und gerecht zu vertheilen, denn nur derjenige zahlt 
die Steuer, der diese Art von Transportmittel benützt und 
jedermann zahlt sie gleichmässig und in gleichen Procenten. 
Durch die 2procentige Erhöhung der Frachtentransporte werden 
die Produkte durchaus nicht in ihrer Konkurrenzfähigkeit leiden. 
5* 
Stempelgebühr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.