Full text: Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

1880 wurde angeführt, dass der von den Eisenbahnen früher 
im Sinne ihrer Koncessionsurkunden eingehobene 17—18 '), 
betragende Silberagiozuschlag, welcher die Eisenbahngebühren 
um den gleichen Procentsatz erhöhte, seither ganz aufgehört 
habe, so dass im Verhältnisse zum früheren Zustande die Fracht- 
sätze auch trotz der Einführung der Transportsteuer als mässige 
zu betrachten sind. Im Verhältnisse zum früheren Zustande 
gestalte sich übrigens die Lage nicht nur durch das Wegbleiben 
des Silberagiozuschlages, sondern insbesondere durch die für 
viele Waaren und Relationen erfolgte Herabsetzung der Fracht- 
sätze, Aufstellung direkter Verbandtarife, hauptsächlich aber 
durch die Garantirung der Unabhängigkeit der ausländischen 
Verkehrsrouten günstig. DieKonkurrenzfähigkeit der Waaren er- 
scheine sonach gesichert, obwohl aus der neuerlichen Erhöhung 
der Transportsteuersätze eine bedeutende Einnahmenvermehrung 
resultire. Es wird beantragt, die Transportsteuersätze für den 
Personentransport von 15 auf 16%, für den Frachtentransport 
von 3 auf 5%, zu erhöhen. 
Die Rückwirkung der geplanten Erhöhung wurde in fol- 
gender Weise illustrirt: Bei einem Gesammtfrachtsatze von 
1,03 fl., wovon gegenwärtig auf die Eisenbahnfracht 1fl. und 
auf die Transportsteuer 3 kr. entfallen, wird der Frachtsatz 
mitsammt der 5 %,igen Steuer 1,05 fl., daher die Erhöhung 2 kr. 
betragen. In der Wirklichkeit wird die Erhöhung noch geringer 
sein, weil bei den Exportsendungen der Frachtsatz der aus- 
ländischen Strecke unverändert bleibt und die Steuererhöhung 
gleich zu der bis zur Bestimmungsstation der Waare im In- 
und Auslande zu zahlenden Gesammtfracht in Relation zu 
bringen wäre. Es werden hierauf einige praktische Beispiele ange- 
führt. Ein Metercentner Holz zahlt gegenwärtig von Marmaros 
Sziget nach Fiume 136,78 kr,; nach der Erhöhung würde zu 
zahlen sein 139,44, daher um 2,66 kr. mehr. Ein Metercentner 
Weizen von Klausenburg nach Budapest zahlt gegenwärtig 
100,42 kr., nach der Erhöhung 102,37 kr., daher + 1,95 kr. 
Auch der Eilgutverkehr würde eine Steuererhöhung ver- 
tragen. Nachdem jedoch nur ein relativ geringer Theil der Ein-
	        
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