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Neben der 'Transportsteuer wird in Ungarn analog wie in
Oesterreich!) sowohl für Personenfahrkarten als für Frachtbriefe
eine Stempelgebühr eingehoben, deren Ertrag im Jahre 1895
mit fl. 361 020 ausgewiesen wurde.
Oesterreich.
Im Jahre 1876 veröffentlichte der nachherige ungarische
Handelsminister v. Lukacs ein Werk über das Steuerwesen
Oesterreichs und Ungarns, in welchem er sich über die kurz
vorher in Ungarn eingeführte Transportsteuer äusserte: „Diese
Steuergattung ist eine sehr ergiebige, ihre Einhebung verur-
sacht fast gar keine Kosten und trägt der Staatskasse über
2 Millionen Gulden jährlich, ohne dass diese Belastung durch
die Bürger stark empfunden würde. Es besteht kein Zweifel,
dass Oesterreich diese Steuern ebenfalls einführen werde, sowie
wir über die Quotenfrage hinweg sind.“ Dieser Ansicht ist
auch im ungarischen Abgeordnetenhause Ausdruck gegeben
worden, indem man daselbst annahm, Oesterreich wolle nur
mit Rücksicht auf den Ausgleich eine geringere Steuerbelastung
ausweisen, werde jedoch die erste Gelegenheit ergreifen, um
sich auch seinerseits diese Steuerquelle zu eröffnen. Diese
Annahme erwies sich als nicht zutreffend. Erst im Jahre 1892
nahm der Gedanke der Einführung einer Transportsteuer in
Oesterreich eine konkrete Gestalt an. Die im Jahre 1891 durch-
geführten grossen Tarifreduktionen hatten sich, so sehr sie
anfangs als eine grosse wirthschaftspolitische That gepriesen
wurden, nachträglich als verfehlt erwiesen. Die Ermässigung
der Tarife hatte einen Einnahmeausfall im Gefolge, der vom
Standpunkte der allgemeinen Finanzen umsoweniger ertragen
werden konnte als schon damals die Besorgniss auftauchte,
das ermässigte Tarifniveau könnte sich von ungünstigem Ein-
fluss auf die Entwicklung der Handelsbilanz erweisen. Die da-
malige Regierung, in welcher Dr. Emil Steinbach das Finanz-
1) Siehe $. 84 ff.