Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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Besitzer wegen, bestimmt nebst dem Walgau zum Oberinn- 
thal gehört. 
—i. 
Fasse ich nun die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammen, 
so ist es mir schwer begreiflich, wie H. v. Lang, der uns 
schon mit se gediegnen Werken, im Fache der Geschichte be- 
schenkt hat; ich nenne nur seine Geschichte der Jesuiten, seine 
trefflichen bayrischen Jahrbücher, die Regesta, die Zusam- 
menstellung der bayrischen Geschichtslitterakur im Hermes, wie 
derselbe sage ich noch einmal, diese Abhandlung an's Tages- 
licht fördern mochte; die er, wohl nur auf sein bisheriges 
Verdienst gestützt, als die Erledigung eines ihm gewordenen 
allerhöchsten Auftrages, und gleichsam als ein Ultimatum 
über den vorliegenden Gegenstand, der Welk darbieten konnte. 
Er hätte gewiß auch in diesem Fache, wie seine Zusammen= 
stellung der erblichen Territorien beweißt, etwas weit Besseres 
zu liefern vermocht, wenn er einer unseligen Consequenz, die 
sich nirgends bewährte, entsagen, und die Gauen nach den 
Urkunden, statt nach den Bisthums= und Dekanatsgrenzen 
hätte bestimmen wollen. 
Schließlich bitte ich Herrn v. Lang obiges Lob, als den 
Ausdruck meiner wahren Überzeugung hinzunehmen; 
sollte er es in anderm Sinne gedacht, und als einen, von 
mir gebrauchten Schild ansehen, so möge es als nicht geschrie- 
ben betrachtet werden. Ich habe mich weder an den Mann, 
noch an seine übrigen Werke gehalten, sondern zufolge mei- 
nes Motto's, nur an dieses Werk allein; ich bitte darum 
auch den Herrn Ritter v. Cang, wenn er es nicht unter seiner 
Würde hält, auf diese Kritik zu antworten, dieß durch 
gründliche Widerlegung zu thun, und, wie man zu 
sagen pflegt, bey der Klinge zu bleiben.
	        
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