nrlegsamt.
miliche Mitfellungen und Hachrlchten
Nummer 49
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zwecke von größter Bedeulung. Die Felle müssen nach dem
Absiehen möglichst sofort auf ein Holzspannbrett oder
einen Drahtspanner aufgezogen werden. — Die Hinterpfoten
müssen abgeschnitten und die anhaftenden Knochenund
Fleischteilchen entfernt werden. Sobald das Fell getrocknet
ist, wird es gewogen und abgeliefert. Je nach
Gewicht wird für das richtig behandelte Fell bis zu
1,60 Mark gezahlt. Wer sich dieser leichten Mühe nicht
unterziehen will, muß die Felle so frisch als möglich an
einen Händler oder die Sammelstelle eines Zuchtvereins
abliefern. Bleiben die Felle längere Zeit unbehandelt
liegen, so verderben sie in Hgar und Leder.
Bercchnung der Aufschlüge und Abzüge für Sonderklasse,
Leder ohne Kopf und 2. und 3. Sortiment.
Nr. L. 977/3. 13. KRH, vom 4. 4. lolg.
Die Gutachterkommission für Lederhöchstpreise wird
demnächst in einer ihrer Mitteilungen eine Anleitung
zur Berechnung der Aufschläge für Sonderklasse und
Leder ohne Kopf sowie der Abzüge für 2. und 3. Sortiment
gemäß 8 8, Ziffer 1, 3 und 4 der Bekanntmachung
Nr. L. 888/7. 17 K RA. nebst Beispielen veröffentlichen.
Gummi.
Westandserhebung von Kautschuk (Gummi.) Billardbande.
HMr. 6. 100 . I8. H.R.-R. vom 20. 4. 1913.
Anm 20. April 1918 ist eine neue Bekanntmachun
Nr. G. 1300/3. 18. K. R. A., betreffend Bestandserhelung
von Kautschuk. (Gummi.) Billardbande in Kraft getreten.
Hiernach ist alle gebrauchte und ungebrauchte
Kantschuk (Gummi.) Billardbanve in vulkanisiertem und
undulkanisiertem Zustande, und zwar ohne Rücksicht darauf,
ob sie in Billarden oder Teilen von Billarden sich
befindet oder nicht, an die Kautschuk-Meldestelle, Berlin
W. 9, Potsdamerstr. 10/11, zu melden.
Maßgebend für die Meldepfücht ist der Bestand vom
20. April 1918. Die Meldungen sind zu erstatten bis
zum 1. Mai 1918 und müssen den in der Bekanntmachung
näher bezeichneten Inhalt haben.
1 Elekfrizität. #
* Verhutung elektrolytischer Störungen bei Einführung von
Ersatzmetallen. "5
Es wird daran erinnert, daß bei Einführung neuer
Teile aus Ersatzmetallen in Wasserleitungen u. dergl. an
die Möglichkeit elektrolytischer Störungen gedacht und die
Bildung geschlossener galvanischer Elemente ausgeschlossen
werden mußG Z. B. dürfen nicht Zinkteile in Messinggehäusen
eingebaut werden, es sei denn, daß etwaigen entslebenden
Strömen der Weg mit Sickerheit verlegt wird.
Im Charlottenburger Leitungswasser grmessen, fand dos
Versuchsfeld der Sektion & 1 die Potentialdifferenz Zink-Messing
zu nicht weniger als 0,888 Volt.
Verschiedenes.
7 Kriegs-Packungen und „ichtungen. — Sonderdrucke.
Von dem unter obiger Ueberschrift in der Beilage
zu Nr. 48 erschtenenem Aufsatze sind Sonderdrucke hergestellt
worden. Einzelne Abdrucke sind — in beschränkter
Bahl — bei der Schriftleitung erhältlich. Bestellungen auf
mehrere Exemplare wicden von der Lindendruckerei und
Verlagsgefellschaft m. b. H., Berlin NW. 6, Schiffbauerdamm
19, gegen Kostenberechnung ausgeführt.
WEisenfreigabe für den Maschinenbau.
(Vergl. Bb. 100. II. 17. V. vom lo. Movember 1917,
Ziffer II. veröffentlicht mm „Kriegsamt“ HNr. 35.)
Der Ueauftragte des Krlegsminliterlums bel der
Metall-Beralungs- und Vertellungsltelle für den
HMoaichlnenbau.
Nr. 85. 4. 18 vom 10. 4. 1918.
Bei den HKriegsamtstellen werden in zahlreichen Fällen
Bezugscheine über kleine Eisenmengen unter 1000 Kilogramm
für Gegenstände beantragt, für die ein Material-Bezugschein
nicht vorgeschrieben ist. Um dies zu vermerden,
werden für die Beantragung und Ausstellung der Bezugscheine
folgende Richtlinien gegeben:
1. Bezugscheine über kleine Mengen werden von den Kriegsamtstellen
nur für solche Verwendungszwecke ausgestellt,
die auf Grund des § 7 der Bekanntmachung E. 50/8. 17.
KNA. der Bezugscheinpflicht unterliegen (Fabrikationseinrichtungen,
Betriebsanlagen).
2. Bezugscheine über kleine Mengen weorden nicht ausgertellt:
a) für die unter Absatz 2 (erste Hälfte) der Verfligung
150. 1. 18 V. („Kriegsamtzeitung“ Nr. 41) als
nicht bezugscheinpflichtig aufgeführten Gegenstände,
insbesondere nicht für landwirtschaftliche Maschinen
und Geräte,
b) für direkten Heeresbedarf, z. B. Blech für Helmpitzen
und Koppelschnallen, Teile von Flugzeugmotoren usw.,
c) für Ersatz- und Neserveteile,
4) für die unter Absatz 21 der angezogenen Verfügung
aufge führten vollständigen Gebrauchsstücke (z. B. Armaturen,
Ventile usw.).
Um die Durchführung prüfen zu können, ist der Verwendungszweck
in den Bezugschein einzutragen.
Dr.--Ing. Koenemann.
* Monats- und Jahresmeldungen
für gewerbliche Verbraucher von
Kohle, Hoks und SBriketts.
Der Reschekommiisor für die Hohlenverteilung.
H. B. 170% . 16. vom 16. 4. 1918.
Zu der, wie üblich, zwischen dem 1. und 5. Mai wieder
zu erstattenden monatlichen Meldung tritt einmalig die
Ausfüllung einer Reichsjahresmeldekarte, die mit der
Monatsmeldekarte zusammen an die vorgeschriebenen Stellen
einzusenden ist. Einreichung einer Karte ohne die andere
macht auch die eingesandte Karte unwirkilam (Velanntmachungen
des Reichskommissars für die Kohlenverteilung
vom 15. und 16. Ahril 1918, Reichsanzeiger Nr. 90 vom
17. April 1918). ·
Die Herausgabe der Jahresmeldekarten verfolgt den
Iweck, dem Reichskommissar die in Aussicht genommene
rechtzeitige Regelung der Kohlenverteilung für einen langeren
Zeitraum im kommenden Winter zu erleichtern.
Die Kartenvordrucke sind bei den bisherigen Stellen erhältlich.
Durch das Hinzutreten der Reichsfahresmeldekarte
erhöht sieß die mal der Preis des Meldekartenheftes auf
1 Mark, des einzelnen Meldekartenpaares auf 0,25 Mark.
In der üblichen Monatsmeldung tritt die Aenderung
ein, daß die Meldungen für Gaskzes an die Abteilung V
des Neichskommissars für die Kohlenverteilung in Berün,
statt wie für andere Brennstoffe, an die entsprechenden amtlichen
Verteilungsstellen zu richten sind.