Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 23. 1807. 
Koͤniglich-Wurttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Dennerstag, 3o. April. 
  
— 
Königl. Verordnung, Aemter= Combination betr. 
Se. Kön. Masz haben in Beziehung auf mue Regulirung der Kön. Justiz= und Ca 
meral, Beamtungen durch allerhöchste Decrece vom 20. Dec. 1396. und 25. Apr. 180). fol- 
gende Bestimmungen fostzusezen allergnaͤdigst geruht. 
In dem ersten Kreise Stutrgart bleibt es 
7) in Ansehung der Stadt und des Amts Stuttgart in Absicht der-Jastiz= Beamten 
vermalen bei der jezigen Verfassung, so- wie auch bei der Aufstellunz einer einzizen Cimeral-= 
Beamtung in Stuttgart, zugleich sind dem Amts-Oberamt die bisher Eßlinzenschen. Amtsorte 
Möhringen und Vaihingen zugetheilt. 
2) Mit dem Oberamt Cannstadr ist der Stab über den Ort Zazenhausen vereinigt, 
der Ort Weil im Dorf dagegen von diesem Oberamt getrennt, und dem Oberamt Leonberg 
zugetheilt. Sämtliche Verrechnungs-Gegenstände in dem Oberamt Cannstadt sind dem 
Cameral Verwalter Helferich daselbst übertragen. 
3) Dem. Oberamt Eßlingen ist der Stab über Weil im Kloster, Plochingen, 
Ober-Eßlingen, Zell, Altbiach und Sterten im Ramschal und die dazu gehörigen 
Weiler Lobenroth und Schanbach, und dem Steuer-Einnehmer Nagel zu Eßlingen 
die Besorgung simtlicher Cameral: Gefälle der bisherigen Pfleg und geistl. Verwaltung daselbst, 
so wie der Kloster-Hofmeisterei in Weil übertragen. 
4) Die vereinigte Justize Beamtung von Böblingen und Sindelfingen ist dem bis- 
herigen Oberamtmann Schwarzmann zu Sndelsinzen übertragen, welcher seinen Wohnstz 
in Böblingen zu nehmen hat. Zum Cameral-Verwalter für Böblingen und Sindel- 
#ngen., welcher ebenfalls in Böblingen zu wohnen har, ist der bisherige Verwalter 
Fapp zu Bictigheim allergnädigst ernannt. 
5. Der Stab über Denkendorf, Neuhausen, Pfauhausen und Unter-En- 
singen ist mit dem Oberamt Köngen vereinigt. Das Cameralamt dieses Oberamts wird 
nach Neuhausen verlegt, und ist solches dem bisherigen Amtsvogt Endriß daselbst provi- 
"orisch übertragen. · « 
6) In Weil im Schönbuch bleibt eine eigene Cameral: Beamtung, so wie 
7) in Leonberg ein Justiz-Amt, welchem der Stab über Weil im Dorf zuge-
	        
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