Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro, 24, 1807. 
Königlich: Württembergischet 
Skgaks= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 2. Mai. 
  
  
Königl. Verordnung, Aemter-Combination betr. (Fortsezung.) 
In dem deitten Kreis Heilbronn sind . - 
17) mit dem Oberamt Heilbronn die Orte Horkheim, Ober- und Unter-Ei- 
sisheim, Kirchhausen Biberich, der vormals teutschordensche Antheil an Thal- 
heim nebst dem Hof Hochrain in Stabs= und Kameralamrlicher Rüksicht vereinigt, und 
#Amtgiche Gmeralämter zu Heilbr onn in Ein Cameralamt eembinire, welches dem bishe- 
rigen Pfleger Pistorius daselbst allergnädigst übertragen ist. 
!30) Die Drte Kirchheim am Neccar, und Hohenstein sind mit dem Oberamr 
Lauffen in stabsamtlicher und cameralistischer Hinsicht combinirt, und die zur Kön. Hof- 
und Domainenkammer gehörige Camerakverwaltung Lauffen ist dem bisherigen Stabskeller 
Klemm zu Liebenstein allergnädigst übertragen. « 
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Cameralamt, und auf ersteres ist der bisherige Oberamtmam Reuß zu Lichtenstern aller- 
gnädigst ernanntr. · 
20) Mit dem Oberamt Güglingen ist der Stab über Ochsenburg verbunden, die 
Kellerei und Verwaltung zu einem Cameralamt vereinigt, und solches dem bisberigen Ver- 
walter Kauffmann daselbst allergnädigst übertragen, das zur Kön. Hof und Domaineu- 
kammer gehörige Camerale von Ochsenburg aber der Verwaltung des Hofraths Kausler 
ferner anvertraut. « 
21) Mit dem Oberamt Brakenheim ist Stockheim und Stocksberg vereinigt, 
und daselbst ein Cameralamt durch Verbindung der Verwaltung mit der Kellerei angeordnet. 
22) Die Aemter Neccearsulm, Gundelsheim und Heuchlingen samt dem 
Oberamt Ne uenstadt sind in Eine Justiz-Beamtung vereinigt, und derselben der Amts- 
sz in Reccarsulm angewiesen. Für diesen Distrikt, mit Ausnahme des Oberam's Neu- 
enstadt sind zwei Camerglämter angeordnet, deren eines zu Kochendorf dem vormaligen 
Pfleger Weiß zu Pfaullendorf allergnädigst übertragen, auf das andere zu Gundelsheim 
aber der bisherige Steuet-Einnehmer Schubart zu Reuttlingen allergnädigst ernannt ist. 
21) In Neuenstadr bleibt das Hof= und Domainenkammer-Amt dem bisherigen. 
Cameral Beamten Cuhorst übertragen.
	        
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