Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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24) Für Mökmühl bleibt eine vereinigte Justiz und Cameral-Beamtung, welche 
dem bisherigen Oberamtmann ÖOstertag zu Neuenstadt allergnädigst übertragen werden ist. 
*5) Mit dem Oberamt Weinsberg ist der bisher teutschordensche Antheil zu Gell- 
merspach, so wie der bisher zum Oberamt Heilbronn gehörige Ort Winmenthal, 
ingleichem das Oberamt Lichtenstern sowol in stabs- als cameralamrlicher Hinsicht vereinigr. 
6 In dem vierten Kreis Oehringer bleibt 
26) In Schönthal ein Justiz= und ein Cameralamt, welchen die Pfleg Mersgenct- 
heim und der Ort Sömmeringen untergeben sind. 
In dem fünfien Kreis Calw bleibe 
25) fär die vereinigteen Aemter Calw, Hirsau und Liebenzell Ein Justiz= und Ein 
Cameralamt, welches leztere dem bisherigen Pfleger Schmoller zu Letdringen allergnädigst 
übertragen worden ist, und seinen Siz in Hir sauhhat. 
28) Mit Reuenbürg ist in stabs-und cameralamtlicher Hinsicht Wildbad vereinigt, 
die Trennung des Justizwesens, welchem der Oberamtmann Seeger vorgesezt bleibt, von 
dem Camerali angeordnet, und das für die Gefälle von Wildbad und Neuenbürg in 
lezeerem Ort zu errichtende Cameralamt dem bisherigen Kl. Hofmeister Moser zu Stein- 
h.eim allergnädigst äbertragen, für Wildbad aber ein dem Hauptamt Neuenbürg unmcer- 
geordneter Amrmann und Partikular-Rechner, welcher zugleich die Aufsicht über die Königl. 
Gebäude und Anlagen zu Wildbad hat, in der Person des bisherigen Controlcr Luz zu 
Spiegelberg aufgestellt. 
29) Die Justiz-Beamtungen von Wildberg und Nagold sind vereinigt, und die 
Kellerrien und Verwaltungen von Wildbers und Ragold mit ver Cameralverwaltung 
Reuthin combinirt. 
30) Das Justizamt Altenstaig ist dem bisherigen geisil. Verwalter und Amtsschrei- 
ber Paulus zu Alpirspach allergnädigst übertragen, und zum Cameral= Beamten daselbst 
der bisherige geistl. Verwalter Sonntag von Leonberg allergnädigst ernannt. 
3I) In Herrenalb bleibt ferner eine vereinigte Justiz= und Cameral-Beameung beste- 
hen, und solche dem bisherigen Oberamtmann Sigel übertragen. 
32) Die Oberämter Freudenstate, Dornstetten und Reichenbach sind in ein 
Justiz= und ein Cameralamt, welche beide ihren Siz in ersterm Ort haben, orreinige, und 
ersteres dem bisherigen Vogt Hummel zu Gomaringen, lezteres aber dem seitherigen Hüt- 
tenschreiber Bleibel zu Königsbronn allergnädigst übertragen. x 
33) Mit dem vereinigten Oberamt Sulz und Dornhan sind die Orte Dürrenmete- 
stetten und Marschalkenzimmern in stabs= und cameralamtlicher Hinsicht eombinirr, 
und der über diesen Distrikt gesezte Cameralverwalter Müller hat künftig seinen Siz in 
Dornhan zu nehmen. 1 *r*“ 
3)) In Alpirspach bleibe die Justiz' Beamtung dem seitherigen Oberamtmann 
Kna#r, und die Cameral-Beamtung daselbst, welche wie bisher mit der Amrsschreiberei 
verbunden bltibt, ist dem vormaligen provisorischen Verwalter Koebel zu Stetten am kal- 
ten Markt aller zukdigst übertragen. # · 
ZSJDieAserntcheilderStadt-Merklingenund Heimshei m sind in ein Ju- 
Nizamt, das seinen Siz in Weil hat, und in ein Cameralamt, das seinen Siz in Merk-
	        
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