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zu verordnen geruhr, daß künftighin alle Invaliden, welche nicht eigen Haus und Güter
besien, von Bezahlung der Wohnsteuer befreit seyn sollen. Als wornach sich allgemein zu
achten ist. «
Der in Hessischen Diensten gestandene von Einsiedel, ist zum Lieutenant bei der Koͤn.
Garde zu Fuß allergnaͤdigst ernannt worden. Den 30. Apr. 18.7. «
Se. Koͤnigl. Maj. haben der Floret-Seidenfabrik der Bruͤder Bellino zu Rotten-
burg eine weitere Zollfreiheit auf die naͤchsten 5 Jahre zu bewilligen und zugleich dieselbe als
Koͤn. privilegirte Fabrik zu praͤdiciren geruht.
Se. Koͤn. Majestaͤt haben allergnaͤdigst geruht, dem Oberamtmann Kosch zu Alt—
dorf durch ein allerhöchstes Decret vom 2. Mai d. J. den Charakter eines Königl. Hofraths
beizulegen.
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Sindelfingen. Nach einem unterm 21. dieß ergangenen allergnädigsten Befehl solle die vacan-
ke Collaboratur dahier wieder besezt, und bei der Wahl auf einen Mann Rüksicht genommen werden,
der neben dem gewöhnlichen Unterricht im Lateinischen, auch zur Uebernahme des Real-Unterrichts die
nötlige Kenntnisse besizt. Die Competenten um diese Stelle haben sich nun innerhalb r4 Tagen von
dato an mit den nöthigen Zeugnissen versehen, dahier bei der Behörde zu melden; wobei vorlaufig zur
Wissenschaft gebracht wird, daß die frrirte Besoldung in 180 fl. Gel), einer bürgerlichen Holzgabe, in
dem Schulgeld von den im Unterricht habenden Kindern und den üblichen. Acceidentien von Leichen und
Hochzeiten. bestehet , zu Privat-Inforwationen aber genugsame Gelegenheit vordanden ist. Den 30. Apr.
180 Gemeinschaftl. Oberamt allda.
Güglingen. Bermöge allerhöchster Resolution wurden wegen bezeug#er Unbotmäßigkeit bei der
Reernten -Auswahl mehrere bürgerliche Einwohner von Kürnbach, und zwar Gottlieb Ilg zu einer
dreimonatlichen, Peter und Joseph Knaus, wie auch Peter Krämer zu einer zweimonatlichen, Johann
Jac. Brumm zu einer einmonatlichen „, Friedrich Brand zu einer vierzehntägigen Frstungsarbeit zu Ho-
henasperg, und Johann Melchior Schmid zu einer dreiwöchigen Incarceration verurtheilt, welche Straf-
erkenntnisse auch sogleich on ihnen vollzogen worden sind. Den 22. Apr. 180% Oberamt allda.
Zwifalten. Mengen. Ein fremder Kerl, angeblich Joseph Stump von Einsiedlen, hat am
23. diß zu Mengen auf dem Jahrmarkt einem Manne von Hausen einen Geldbeutel mir 6 fl. = kr. aus.
dem Foksak entwendet, und ist zwar darüber ergriffen, der Diebstal von ihm eingestanden, und der
Deutel dem Eigenthümer zurükgestellt worden, der Dieb hat aber in der Nacht vom 23 auf den 24ten.
diß aus seinem Gefängniß zu Mengen gewaltsamer Weise ausgebrochen, und es ist zu vermuthen, daß
ihm hiebei fremde Hülfe geleistet worden seie, und er also wahrscheinlich zu einer ganzen Gesellschaft.
oder Bande von Dieben gehören werde. Es ist daher der Mühe werth, daß man ihn wieder zur Hand.
zu bringen sucht, und werden hiemit alle inn und ausländische Behörden gediemend gebeten, auf ihn
sahnden, ihn auf Betreten arretiren, und gegen Erstattung der Unkosten. wohlverwahrt entweder an
unterzeichnetes Oberamt, oder, wenn es näher seiu sollte, on den Stadtmagistrat Mengen ausliefern
zu lassen. Signalement des Diebes: Er ist 22 J. alt, hat ein rundes sauberes Gesicht, schwarze scharfe
Tugen, schwarze Augbraunen, und schwarze abgeschnittene Haare; sein Körperbau ist gut, und er spricht
den schweizerischen Bialekt. Er trägt einen ründen Filzhuk, ein schwarzes seidenes Halstuch, roth schar-
lachenes Leible, ein mit türkischem Garn eingewirktes Unterleible, einen blau tüchenen Jacken mit solchem
Knöpfen, schwarz lederne Beinkleider, Stiefel und weiße baumwollene Strümpfe. Den 25. Apr. 1807.
Oberamt Zwifalten als provisorisches Oberamt von Mengen-
Drukfehler. un vorigen Blatt: S. 107 „ 42. statt Loser l. Zorer.