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König'. Ober-Steuer-Direction, an die Königl. Kreis-Steuerräthe, und Kreis-Com-
missarien, auch Ober= und Stabs-Aemter, vom 20. Mai 1807.
In Betracht, daß man eben so, wie von den im vorigen Staats= und Regierungs-
Blatt bemerkten, in die General-Steuer-Kasse von dem Jahrgang rd# geflossenen Sreuer-
Geldern, auch von den übriger in andere Cassen gelieferten Serten eine Uebersicht nöthig
hat, um den ganzen Steuer-Bezug aus den Königl. Staaten von gedachtem Jahrgang zu-
verläßig zu erfahren: so wird sämrlichen Kreis-Steuerräthen und Steuer-Commissarien,
alch Ober= uud Stabs-Aemtern hiemit der Auftrag gemacht, zur Königl. Ober-Steuer-Di-
rection gründlich und unverzüglich einzuberichten, was von jedem Ober= und Stabs-Amt in
gesammten Königl. Landen an allen einzelnen SteuerT= Gattungen, und insbesondere bei den
ausserordentlichen Steuren vom 1z. Nov. 1305. und 1. Oct. 1806. nach den vorgeschriebe—
nen Klassen in dem Jahrgang 1807. eingeschikt worden, und was auf Georgii 1806. noch
ruͤkstaͤndig ist, um daraus von jeder Steuer--Gattung
1) den Steuer= Ausstand auf Georgii 1806. .
denStenewAnfazaUHdenJahrgangvonGeorgii1803.
den Unkostens-Belauf
was über dessen Abzug bevorgeblieben,
was davon
aa) am Ausstand, und
b) am laufenden 1
und zwar zu welcher Kasse in gedachtem Jahrgang wirklich eingeliefert worden, und
6) was noch im Rükstand auf Georgii 1807. gewesen ist, überzeugend ersehen zu kön-
nen. Stuttigart, den 20. Mai 1807. Kön. Ober= Steuer-Direction.
Koön. Ob. Post-Direction — Post-Dienst = Instruction, (Fortsez.) d. d. ag. April 1807.
G. L# Revision der Briefpost bei der Ankunft.
Bei Ankunft der Briefpost hat der Post-Beamte den Stundenzettel einzusehen, die
Stunde der Ankunft darinn zu bemerken, die eingeschriebenen Brief-Pakete nachzuzählen,
wenn ein oder das andere etwa mangeln sollte, es im Stundenzertel zu bemerken, und so-
leich sowohl dem ersten rükliegenden, als auch jenein Postamt, dessen Paket sich nicht vor-
io, anzuzeigen. Auch ,
S. I. Fleißige Untersuchung der Beschaffenheit der Felleisen und deren nothwendige Ausbesserung.
Auf die Beschaffenheit des Felleisens genau zu achten, und falls es beschädigt ankäme,
die nöthige Sorge zu tragen, daß es augenbliklich ausgebessert oder umgetauscht werde, da-
mit keines der — darinn enthaltenen Palete verloren gehen oder beschaͤdigt werden moͤge.
.12; Abgang der Bhriefpost.
Nach geschehener Expedition, die (einige Post · Memter ausgenommen) uͤber eine halbe
Stunde nicht dauern darf, indem die — aus dem Ort mitzugebende Pakeie schon vor Ankunft
der Post geschlossen seyn muͤssen, auch nach Einschreibung der Stunde des Abgangs in den
Stundenzertel ist dieses Brief= Felleisen sofort durch einen guten und sichern Postillion reutend
weiter zu befördern. Sollte dasselbe indessen für diese Art von Versendung schwer zu seyn, so
wird dem Posthalter in dessen eigener Instruktion die Erlaubniß ertheilt, es auf einem leich-
ten — mit einem Pferd bespannten Karren, nach Art, wie sie auf den meisten Posten bereits
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