Nro. 37. 1807.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 6. Jun.
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Kbnigl. General-Reseript, die Regulirung der Jagd-Vorspanns-Concurrenz betr.
».» Vomt.Iun.1807.
Friderich, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Württemberg ꝛc. ꝛc.
Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! «
Es werden hierdurch die Königl. Kreis-Aemter benachrichtigt, daß von Seiten des
Königl. Ober-Jägermeister-Amts den Kön. Oberforst-Aemtern die Weisung unterm ro. Mai
d. J. zugegangen ist, bei künftig vorfallenden Jagden jedesmal die betreffende Ober= und Pa-
trimonial-Aemter von dem zum allerhöchsten Königl. Dienst erforderlichen Vorspanns-Be-
durfniß, (das übrigens in allen Fällen, wo von Oberforst-Amts wegen indessen die Jagt-
Vorspann ohne Zuthun der Beamten bestellt worden, auch fernerhin durch die Kön. Ober-
forst-Aemter besorgt und regulirt werden wird) nicht nur unverweilt in Kenntniß zu sezen,
sendern auch das betrreffende Kön. Kreis-Amt davon zu unterrichte#, damir dieses den An-
ferderungen nöthigen Falls den erwünschten Nachdruk geben kann. Daran 2c. Stuttgart,
den 1. Jun. 1807. Kön. Oberlandes-Regierung.
Kön. Ob. Post-Direction — Post-Dlenst-Instruction, (Fortsez.) d. d. as. April I80y.
C) Fahrende Post.
Reben dem, daß sich hiebei auf die Eingangs erwähnte allgemeine Anordunng berufen
wird, hat der Post-Beamte noch weiters die hienach benannte Vorschrift zu befolgen.
S. 1. Einrichtung des Erpeditions-Zimmers. — Gute Verpackung der Amtsstüke.
In Beziehung auf die in H. 4. erwähnte Einrichrung des Zimmers ist bei der fahrenden
Post hauptsächlich auch auf gure und sichere Aufbewahrung der größern Secke Rükssche zu
nehmen; in Ansehung der zur Versendung übergeben werdenden Pakete, Ballors, Küsten,
Coffres, Schachteln 2c. hat der Expeditor genau darauf zu achten, daß alles wohl und gut
gepackt, emballirt und versiegelt sei, damit während dem Ueberführen nichts Schaden neh-
men, oder gar zu Grund gehen möge. Gleiche Sorgfalt ist auch auf diejenige Postwagen-
Essecte zu richten, welche nur durchpassiren, solche sind im Fall einer bemerkten Beschädigung
in Beiseyn des Conducteurs durch frische Emballage oder sonstige Reparatur vor weiterem