Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Dos Ginerak-Fitiaris-Diterthetun befenge alle wichtizete Gezestkide des Finanzfachs. 
Zu diesem Ressort gehören insbesondere alle das Finanzwesen im allgemeinen betreffende Ge- 
genstände, die General-Etats und die Deschargirung der Kameral Beamten und Cassiere. 
Ueber Dienst-Angele enheiten und Gnaden ch en hat der Finanz-Minister den Vortrag bei 
Seiner Königl. dasesiäkt.— · "  —. . 
Unter seinem Praͤsibio steht dieses Ditectorium, wenn es versammelt wird, welches 
nicht anders als auf Befehl des Ministers. geschehen kann. Dasselbe besteht neben dem Mi— 
nister, aus dem Präsidenten der Ober- Finanz-Kammer, dem Ober-Finanz- Direktor, den 
geheimen Ober- Finanz- Räthen, welche als erste referirende Räthe bei den, zu der Ober= Finanz- 
Kammer gehörigen Unter-: epartements angestellt sind; sodann von Seiten des General— 
Staats-Cassen- Deypartement :, dem General- Staats-Cassser, geheimen Ober-Finanz-Rath v. 
Pfa'ff; von Geiten des Bergwerks- Departement: dem Hofkammer= Director v. Parrot; 
fekner aus eipeni, von der Finanz- Minister vorzuschlagenden Mitglied alls dem Forst-De- 
par emn, sie 1ie such aus. dem Departement des Straßen= Brükeh= und Wasserbaus, und 
endlich eben. n sion weout. glted sowohl des Hoß abs Landbau- Departements, wenn deren 
Beichischdem haben Se. Königl. Maj. als gehe##ne Ober- Finanz-Räche bei dem Gene- 
ehmFinanz-Dreckorio den bisherigen Sachsen-Kobürg" Saalfeldischen geheimen Rechnungs- 
und Landes-Regierungsrath Feder, ingleichem den vormaligen Professor der Staatswirkh= 
schaft aus Baireuth., Georg, gnddigst angestellt. » 
Sodann gehören zu dem General= Directorio: 2 Secretairs: Nicolai und Hiemer; 
2 Registratoren: Zeller u. Hahn, bisher Journglist bei dem. Ober-Finanz-Departement; 
Kanzellisten: Kempf und Heller, bisher Kopist; 6 Ober-Rechnungsräthe für die Su- 
perrevision der Rechnungen: Weickersreuter, Müller, Spittler, Auteurieth, 
Steinheil und Geßner, seirher Revisor in Rotermänster; 2 Ober-Rechnungsräthe für 
die Etats, welche noch werden ernannt werden, und endlich a Assistenten: Schönlen, seit- 
her Probator in Schorndorf, und Tafel, bisher Subslitut in Weissach. 
So wie der Finanz-Minister, so oft er es für gur findet, in der Ober-Finanj-Kammer 
präsidiren kann, und bei dem Forst-, dem Bergwerks-Departement, so wie auch den beiden 
Bau-Departements Président ist, so kann er auch alle diese Stellen zu jeder Zeit visitiren 
und inspiciren, auf eben die Art und Weise, wie solches der Minister des Innern, und der 
. Luunp der Justiz, in Absicht der zu ihren Departemenes gehörigen Stellen zu thun 
efugt sind. #„ ’« E 
Und werden alle diese, das Finanz-Departement betreffende allerhöchste Organisations= 
Verordnungen hiemit bekannt gemacht. « 
Koͤnigl. General-R escript, wodurch das Loosen der Militairpflichtigen wiederholt ver- 
boten, und die Ordnung ihrer Aushebung bestimmt wi.d, d. d. 30. Mai 1807. 
Erlderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. v. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! 
Da Wir äus verschtedenen Berichten bemerkt haben, daß ungeachtet das Loosen bei den 
Truppen-Aushebungen in der verkünderen Conseriptions-Ordnung durchaus untersagt wor- 
"
	        
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