Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

196. 
gen den Post-Beamten selbst, so wie gegen., #n# Vacker und Postillions bescheiden und höflich 
zu betragen, und den bestehenden Königl. Po#-Ordnungen Folge zu leisten; vorzuglich aber 
nicht zu dulden, daß ein Passagier einen in Königl. Post-Lioree befindlichen Postillion. schlage 
eoder angreife, als in welchem gal! der Post-Beamte den Passagier sofort arretiren zu lassen, 
schleunige Anzeige an die Ober-Post-Direction zu erstatten hat, um einen solchen Verlezer 
der Königl. Livree nach Verdienst zur gebührenden Strafe zu ziehen. 
§. 33. Personen, welche die Porto-Freiheit zu geniessen haben. 
Wenn von folchen Personen, welche auf allerhöchst Königl. Befehl das Freithum auf 
dem Postwagen geniessen, etwas abgesandt werden sollte, so ist neben der Addresse auch der 
Name des befreiten Aufgebers nicht nur in der Charte, sondern auch in dem Manual an- 
zumerken. 
#. Za. Bei-Chaisen. 
Bei-Chaisen dürfen nur in dem Fall genommen werden, wenn der Wagen bereits be- 
sezt ist, und ausserdem noch 3 Personen vorhanden sind. « 
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Ist den Postillions das starke Fahren auf gepflasterten Wegen und Brücken zu untersa- 
gen, so wie an Bergen die Nothwendigkeit des Sperrens und an Hohlwegen die des Blasens, 
m empfehlen. (Die Fortsezung felgt.) E 
- « · ’ — 
Se. Koͤnigl. Maj. haben den Staats-Seeretair der auswaͤrtigen Angelegenheiten, 
Ober--Post--Director Grafen von Taube, zu Bezeugung der allerhoͤchsten Zufriedenheit 
mit seinen Oienstleistungen bei der Ober-Post-Direction zum Groß-Kreuz des Königl. 
Ciril Berdienst-Ordens allergnädigst ernannt. Den 17. Jun. 1807. 
Durch ein allerhöchstes Deeret vom 16. diß haben Se. Kön. Majest. dem General- 
Secretair des Ministeriums des Innern Regierungsrath Mieg, den Charakter und Rang 
eines wirklichen Oberlandes-Regierungsrath zu ertheilen, auch • 
den bisherigen Oberamts-Seeretair Bagnato von Alschhausen zur Aushülfe bei den 
Geschäften des Ministerii des Innern beizugeben allergnädigst geruht. 
Der Rechnungsrath Stahl ist zur Rechnungsstellung bei der Ober-Post-Ditection, durch 
ein allerhöchstes Dekr. v. 1. dieses zum Ober-Post-Rechnungsrath allergnädigst ernannt worden. 
  
# 
Rotenburg am Nekar. Die Königl. Cameral-Verwaltung allhier ist allergnädiast angewiesen, 
die derelben eigenthumlich zustehende herrschafttiche Mahlmühle, die obere Mhle genannt 1 Stunde 
von der Stadt entfernt., mit 4 Mahl= und 1 Gerbgang, nebst dazu gehbriger Vieh-Srallung und 6. 
Mannsmad Wiesen auf die nächstkommende 6 Jahre von. Johannis Baptliltd 1807. bis 1813. fub hafta 
legali in die Verleihung zu bringen. Diese Verpachtung wird hiemit öffentlich bekannt gemacht; und 
es haben sich die zu. Bestehung der Mähle Lust bezeugende Personen, welche ein Beglaubigungs-Attestat 
ihrer Richt chaffenheit und daß eine tüchtige Caution von 1#0 fl. gestellt werden kann, aufweisen kön- 
nen, am Montag den 22. dieses Monats des Morgens um 8 Uhr auf dem hiesigen Cameral-Amt ein- 
zufinden „die Bedingungen anzuhören, und der weitern Verstliderung anzuwohnen. Den 12. Jun. 1807. 
Kön. Cameral-Verwaltung allda. 
—— 
  
Druckfehler im lezten Stück: S. 186. Lin. 7. von unten auf: statt Finanz-Direktorlum, 
it zu lesen: Finanz-Ministerium, kraft allerhochsten Dekr. vom 13, d. M.
	        
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