Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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aufgegangenen Untersuchungs--Kosten von seinem Pfarramt kassirt und fuͤr unfaͤhig zur Ver—- 
sehung irgend einer öffentlichen und Lehrstelle erblärt. 
15. Apr. wurden nachftehende zu Ellwangen inhaftirte Vaganten und Diebe auf fel- 
gende Art bestraft: «" 
1) Martin Holzer, neben dem Ersaze seiner eigenen und seiner Kinder Azungs-Kosten, 
auch ztel der Untersuchungs-Kosten, mit achtjähriger Festungsarbeit mit Willkomm und Ab- 
schied, und zwei Jahre in Springen, 
2) Jacob Rott, neben dem Ersaze seiner Azungs= und ziel an den Untersuchungs-Ko- 
sten zu einer vierjährigen Festungsarbeit mit Willkomm und Abschied, 
3) Caspar Schmid, neben gleichmäsiger Bezalung der eigenen Azungs= und ktel der Un- 
tersuchungs-Kosten zu einer vierjahrigen Festungsarbeit, 
4) Franz Anton Türk neben dem Ersaz seiner Azungs= und kiel der Untersuchungs-Ko“ 
sten, zu einer vierjährigen Festungsarbeit mit Willkomm und Abschied. 
Die Eheweiber diefer Vaganten und Diebe aber: Maria Theresta Eisenmann; — Ma- 
ria Johanna Türk: — Apollonia Dillinger, und — Crescentia Dillinger wurden neben dem 
Ersaz ihrer eigenen Mungs= und Stel der Untersuchungs-Kosten, zu einer sechsmonatlichen 
Zuchthaußstrafe verurtheilt. und hiebei verordnet, daß diese sämtl. Vaganten sowehl als de- 
ren Eheweiber, nach erstandener Strafe, unter Verwarnung sich bei empfindlicher Strafe in den 
Königl. Württemb. Landen nicht mehr betreten zu lassen, ausser Landes verwiesen werden sollen. 
23. Apr. wurden wegen Ausgabe falscher Münzen 
I) Mich- Zimmermann von Mühlhausen, Oberamts Wiesenstaig zu einer viermonatlichen, 
2) Andreas Rießler, von da, zu einer sechsmonatlichen Festungsarbeit condemnirt. 
30. Apr. wurde Jac. Friedr. Bender, Mahlbnecht zu Klein= Heppach wegen attentirten 
Todtschlags zu einer dreijährigen Festungsarbeit condemnirt. 
1. Mai wurden wegen Bigamie Johann Georg Bock, gewesener Soldat, und Dorothea 
Währ, beide von Sindelfingen, ersterer neben Erstattung der Inguisttionskosten zu einer zwei- 
jährigen Festungsarbeit, leztere aber neben dem Ersaz der Untersuchungskosten zu einer einjähri- 
gen Zuchthausstrafe verurtheilt. · « sz 
-4.MaiwurdeJol)annGng-SchenkVonMoos-heun,Obera.m-tsZwiefaltemwegkn 
Raubes zu einer zehenjährigen Festungsarbeit neben Bezahlung aller Untersuchungs= u. Azungs- 
kosten, wie auch zum Ersaz des Geraubten, verurtheilt. « 
6. Mai wurde Matthias Halder von Oflings, aus der Koͤnigl. Baierschen Herrschaft 
Wangen gebuͤrtig, wegen wiederholten Diebstals neben dem Ersaze aller verursachten Kosten u. 
Schadens zu einer anderthalbjähri en Zuchthaußstrafe verurtheilt, und dabei verordnet, daß 
er nach deren Erstehung aus den Kön. Wurttembergischen Staaten in sein Heimwesen verwie- 
sen werden solle. « · 
8. Mai wurden 
1) Christoph Rommel von Birkmannsweiler, Oberamts Winnenden, wegen begangener 
Diebstähle neben dem Schadens-Ersaze und Bezahlung der Haͤlfte der Inquisitions--Kosten 
zu einer sechsmonatlichen Festungsarbeit, 
2) Christian Ungar von Neustadt, Oberamts Waiblingen, wegen Theilnahme an den 
Diebstählen des Rommel zu Bezahlung des vierten Theils der Untersuchungskosten und zu 
einer zweimonatlichen Festungsarbeit, und
	        
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