Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Es wird 
4) in Absicht der auf diesen Termin sich ergebenden Ausstaͤnde eine wechselseitige Com- 
pensation dergestalt Statt finden, daß jeder Theil die bei den zu uͤbernehmenden Beam- 
tungen auf Georgii 1807. vorhandenen Ausstaͤnde ohne weitere Vergleichung und Ersaz 
zu uͤbernehmen hat; wohingegen 
5) die auf gleichen Termin im Sturz bleibenden Natural-Vor raͤthe der abtretenden Stelle 
zum eigenen Bezug und Verschluß zu uͤberlassen sind. 
Seine Königliche Majestaͤt haben demnach befohlen, daß diese Allerhoͤchste Dispost 
tion nach allen Theilen vollzogen und festgehalten werde. Stuttgart, den 11. Maͤrz 1807. 
Signatur der Koͤn. Ober- Post-Direction ꝛc. das Emballiren der Geld-Pakete betr. 
d. d. 11. Maͤrz 1807. 
Da von mehreren Koͤniglichen Post-Aemtern die Anzeige gemacht worden ist, daß die 
von verschiedenen Königl. Ober= und Cameral-Aemtern zur Post gegeben werdende Geld-Pa- 
quels seit Abschaffung und respect. Beschránkung der ehemaligen Land-Boten, so schlecht ge- 
pakt sind, daß der leichteste Transport dieselben verletzen muß; so will man die sämtlichen 
Königl. Ober-und Cameral-Aemter, Kellereien und Verwaltungen andurch angewiesen haben, 
die zur Post kommende Geld-Paqueks so gewiß dauerhaft und der Ordnung gemäß zu paben, 
als dieselben für jeden durch das Gegentheil entstehenden Nachtheil oder Verlust verant- 
wortlich seyn werden. Sign. Stuttgart, den 11. Maͤrz 1807. 
  
Seine Königliche Masjestät haben Allerhöchst Dero Herrn Bruder, Herzog 
Louis Hoheic, zum Feldmarschall der Cavall. : ernannt und Ihnen das Commando über 
die Königl. Garden und Hauß-Truppen (Maison du kKoi) bestehend aus der Jäger-Garde, der 
Garde du Corps, Fußgarde, Leib-Chevaurlegers-Regiment, Jäger'Regiment König, und Fut- 
jäger-Bataillon König, welche immedtate unter Sr. Königlichen Masestüt stehen, er- 
theilt, desgleichen auch bestimmt, daß das vacante Jäger-Regiment zu Pferd, künftighin den 
Namen Herzog Louis führen solle. Stuttgart, den 12. März 1807. 
Der Obrist von Neubronn ist zum Brigadier, und der bißher in Chur-Dessischen 
Diensten gestandene Major von Bünau, zum Major bei dem rien leichten Infanterie= 
Bataillon allergnddigst ernannt worden. d. d. „ 3. März. 
Den Forst-Practicanken von Bühler haben Se. Königlk. Masjs. durch ein allerhöch- 
sten Decrets vem 11. März zum Königl. Jagd-Junker zu ernennen geruht. 
Der bisherige erste Königl. Kammerdiener Degen wurde durch ein allerhöchstes Deer. 
vom 17. März zum Kön. Geheimen Cämmerier und Kammer-Fourier, 
der seitherige Kammer-Laquai Herz und der bisherige Haushofieeister bei des Priuzen 
Paul Kön. Hoheit, Wilhelm zu Kön. Kammerdienern, und 
der Leib-Laquai Wieland zum Kön. Kammer= Laquaien ernannt. 
  
  
Dem Postmeister Dietert von Calw haben Se. Königl. Maj. auf seine allerun- 
cthänigste Bitte, die Entlassung aus den Königl. Diensten durch ein unterm 13. Märgz erlas- 
seues allerhöchstes Decret zu ertheilen geruht.
	        
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