Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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7) einen Ordens-Regsstrator, welcher die Ritter-Diplome auszufertigen, und 
die Ordens= Akten in Verwahrung zu halten hat. 
X. 
Das Ordens-Zeichen ist ein Kreuz von Gold, mit rubinrothem Schmelzwerk über- 
zogen, in der Gestalt eines Maltheser-Kreuzes, mit vier goldenen Adlern in den vier Ecken, 
und zwischen den mittleren und unteren Spizen jedesmal mit einem Jagdhorn: In der Mitte 
stehet ein rundes grüngeschmelztes Schildchen, auf dessen H upt-Seite der Chiffre A mit 
der Königs-Krone, und auf der Kehrseite ein goldner Adler zu sehen ist: wie solches aus 
der beigefügten ersten Kupfertafel klar erhellt. Dieses Kreuz soll bei grossen Feierlichkeiten, 
bei welchen die Ritter in ihrer Ordens-Kleidung zu erscheinen haben, an einer goldenen 
Kette, nach der hier beigefügten zweiten Kupferkafel, über dem Mantel getragen werden. 
Diese Kette ist aus drei goldenen Schildchen zusammengesezt; das erste stellt einen goldenen 
Adler vor: zaufedem zweiten befindet sich der Namens-Chiffre t und über demselben die 
Königs-Krone: auf dem dritten Schildchen sind 3 aneinander gefügte Jagdhörner abgebildet. 
Auf * dieser zweiten Kupfertafel ist auch die ganze Kette 1n. 7 seun aogeb * 
Kleinen abgebildet. 
Außer großen Feierlichkeiten aber und gewoͤhnlich wird das Ordens-Kreuz an einem 
ponceaurothen, handbreiten, seidenen gewaͤsserten Band von der linken Schulter zur rechten 
Seite abhangend getragen. 
XI. 
Neben diesem Kreuze wird nach der auf der ersten Kupfer-Tafel ebenfalls beigefuͤgten 
Vorstellung auf dem Rok an der linken Brust ein gestiktes silbernes Kreuz getragen, in des— 
sen Mitte und Boden das Ordens-Zeichen gearbeitet ist, samt dem in einem gruͤuen Ring 
um dasselbe mit Gold gestikten Denkspruch des Ordens: 
Virtutis amicitiacque fbedus. 
Diese Ordens= Insignien sind in der Regel von allen Rittern beständig zu tragen. 
Wir wollen jedoch neben gekrönten Häuptern und andern Sonverains, auch für die- 
jenigen Ordens-Glieder eine Ausnahme bestimmen, welche zugleich mit Unserm Orden auch 
einen Kaiserlichen oder Königlichen Orden von ihrem Monarchen oder Dienstherrn an eben 
derselben Stelle zu tragen haben; diese sind jedoch in solchem Falle verbunden, das kleine 
Ordens-Kreuz an einem rothen schmäleren Bande am Halse zu tragen. 
Auch wird jeder, welcher in diesem hohen und edlen Orden zu stehen die Ehre hat, zu 
dessen oͤffentlichem Zeugniß seinem Geschlechts-Wappen auch das Ordens Krenz an der 
Ordens-Kette hangend unten beifügen. u1 
XIII. 
Die Ordens-Kleidung besteht in einem grünsammtenen Kleide von ordinairem Schnitt, 
wie die Hof= Kleider, mit goldglacetenen Aufschlägen, dergleichen Veste, grünsammtenen 
Beinkleidern, weißseidenen Strümpfen, schwarzen Schuhen mit einer weissen Masche über 
den Schnallen; dergleichen weisse Masche wird auch über die Jarretiere: Schnallen befestige.
	        
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