Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Zimmern unter der Burg, Patrimonkal-Amts Balzheim. Der unter dem Kbnigl. Küselir= Regi- 
ment v. Neubronn gestandene Gemeine Peter Schwarz von hier ist den 23. Mat d. J. aus der Garni- 
son Ludwigsburg desertirt; es werden daher alle hoch= und wohlldbl. Ortsobrigkeiten geziemend ersucht- 
auf denselben zu fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und dem hiesigen Patrimonialamt oder unmittelbar 
nach Sturtgart einltefern zu lassen. Den 1. Jul. 18go7. . Patrimonialamt allda. 
Balzheim., Nachbenasinte milttairpflichtige Unterthanensöhne von hier und Zimmern welche bet 
Vornahme. der Conscription nicht erschlenen sind, werden bei Verlust ihres. Unterthanuenrechts und ihres 
Vermögens aufgerufen, sich in#erhalb 3. Monaten in ihr. Heimwesen zurükzubegebeu, und zwar von 
— Beusche= Stehaner. al. Dzeher,, Satther. Johanm 
Dleher, Schreiner. Jo, Schäfle: Bek. Innaz Schäste, Schreiner. Alops Kraus. Schreiner. Carl 
Schäfie, Buchbinder. Nikol. Dreher; Jimmermann. Christ. Kraus, Schuster. Thad. Schäfle, Schrei- 
ner. Andr. Schäfle, Buchbinder. Nikol. Kraus, Schneider. Sebast. Schäfle, Schneider. Von Zim- 
mern unter der Burg: Lorenz Eckert, Maurer. Ant, Eckart, Bilerbrauer. Jos. Weiß, Bauernknecht. 
Den u. Jul. r327. .«-—...·.« · Patrimonialamt allda. 
Bib er ach. Die unter dem Koͤnigl. Infanterie Regiment v. Romig gestandene Gemeinen Johann 
Georg Unhold von Attenweiler, und Vinzenz Wieland von Mutensweiler, find bon dem im Felde ste- 
henden Armee-Cotps treloserwetse desertirt. Saͤmtliche Koͤnigl. Militaͤr- und Civil-Obrigkeiten werden 
vie durch ersucht, auf diese besde 9 eserteurs fahnden zu lassep, dieselbe auf Vetreten arzuhalten, und an 
die betresfende Königl. Mitirsir= Behörde gegen Erstattung aller Unkoßen gefüllig einliefern zu lassen. 
Den 13. Jul. 1890. Wuoͤnigl. provisor. Oberamt allda. 
Gietigheim.N . Der bei dem Königl. Eußiäger= Batajllan. Kdufg gestandene Gemeine Konhard 
rusch- . Verr ist vom Armee-Corvs im Feld aeri vünge ge e Gemtne oonhan 
auf Betreten ihn anzuhalten und entweder seiner Militgir= oder Clo#l Behörde einzuliefern. Den 
10. Jul. 1807. Oberamt allda. 
Dürmentingen. Der bei dem Kbnigl. ersten leichten Infanterie: Batalllon gestandene Gemeine 
Georg Rösch von Klein-Tissen ist aus dem Lager bei Glumpenan den 16. Mai l. J. desertirt. Dieser 
wird daher aufgefordert, binnen drei Mouaten um so gewisser bei dem hiesigen Amt zu erscheinen, als 
im Richterscheinungsfalle dessen allenfalls zu erwarten habendes elterliches Erbgut konfiscirt, und er sei- 
nes Heimat-Rechts verlustigt werden soll. Zugleich werden alle Hoch= und Wohllbbl. Obrigkeiten gezie- 
mend ersucht, auf den Flüchtling fahnden, ihn im. Betretungsfalle arretiren, sofort wohlverwahrt an den 
Herrn Plaz-Major von Bleibel in= Stuttgart einliefern zu lassen. Oen 76. Jul. igeT. . 
" N hdem der bei dem ,« ll Patkimoniatamtalldm 
Ebingen. Nachdem der bei dem 2ten seichten Infanterse-Bataillon gestandene Gemeine Johan 
Fried. Sehd ven hler, aus dem Feldlager vor —i“ Monat Mai 4 baferen i t 
sämtliche Obtigksiten andurch geziemend ersuchr, auf dentelben fahnden, ihn, wo er sich betrsten ließe— 
arretiren, und entweder zum Königl. tiergl * Commando nach Stuttgart, oder an unterzeichneie Be- 
amtung einliefern zu lassen. Den 7. Jul. 1807. Oberamt Balingen. 
Gdpingen und Eberspach. Die Gemeine Carl Braun von Goppingen unter dem Känigl. 
Infant. Reginone von Lilienberg Georg, Fried. Epple von Eberspach, vom i h 
Matth. Dcberacker, vom 1. leichten Jufankerie Bataillon, sind, jener im Monat Jan. und diese im Mo, 
nat Mai, d. J. im Felde trenloserweise von ihren Fahnen desertirt. Sämtliche hobe und niedere Dbrig- 
keiten werden Lestens ersucht, auf dies" Deserteurs ernstlich fahnden, und solche im Betretungsfall wohl- 
verwahrt entweder anher oder an das Hochldbl. Plaz. Commando in Stuttgart einliefern zu lassen. Den 
14. Jul. 1807. „Oberamt allda. 
Waiblingen zund Hochber g. Nachdem von denen durch die dffentlichen Blätter zuerst im All- 
gemeinen und dann noch namentlich vorgeladenen militairpflichtsgen Unterthanssöhnen aus iesigem Ober- 
amt, welche bereits über die in den Handwerks-Ordnungen zur Wanderschaft bestimmte Zeit, abwesend 
sind, nachsosgende Individuen noch nicht erschienen sind, so werden sie zum zweiten Mal namentlich 
nufgefordert, bei Vermeidung der in der Konscriptions. Ordnung angedrohten Nachthelle sich baldmöglichst
	        
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