Nro. 65. 1807.
Königlich Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Donnerstag, r3. August.
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Instruction für das Königl. Medicinal-Departement vom 23. Jun. 1807. (Fortsezung.)
S. 12.
Das Medieinal-Departement hat es einzuleiten, daß das Hebammen= Wesen in einen
bessern Zustand gebracht, und jede neu angenommene Hebamme, soviel es nur immer die
Kräfte der Gemeinde-Cassen zulassen, zu einem tüchtigen Accoucheur, oder in eine Accouchir-
Anstalt, in den Unterricht geschikt werde. Es sind auch diese Weiber auf gemeine Kosten mit
Büchern über die Hebammenkunst zu versehen, die verständlich genug verfaßt, und worinn
die Erfahrungen neuerer Zeiten benuzt sind, welcher Gegenstand in Bälde in Berathschlagung
nehmen ist.
"1 1|n nast-. Tüchtigkeit der Hebammen mehr zu versichern, ist den zur Medicinal= und
Aotheker-Bisitation abzusendenden Commissarien auch der Auftrag zu machen, hierüber Er-
kundigungen einzuziehen, und besonders mit den neuen Hebammen selbst eine Prüfung vor-
zunehmen. « "·'
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DamitdasMedicinabDePaMMeMsichkUKetJMUissesezhinwiefertjallemitdem
Medicinal-Wesen in Verbindung stehenden Personen ihre Amtsobliegenheiten erfuͤllen, und
wie das Publikum in medieinischpolizeilicher Hinsicht berathen seie, bestärigen Wir die schon
bestehende Anstalt der Apotheker: Visttationen mit der Ausdehnung auf alle zum Ressort
det Medicinal-Departements gehörigen Personen und Gegenstände und auf Unsere neuen
ande.
Um diese Medicinal= Visitationen zu besorgen, sind den Mitgliedern des Collegü mechci
in Stuttgarr und Tübingen jedesmal hiezu Ausrrige zu geben, und den ersteren die Kreise:
Stuttgart, Ludwigsburg, Oehringen, Heilbronn, Schorndorf und Ellwangen — den leztge-
dachten aber die Kreise: Rottenburg, Urach, Ehingen, Altdorf, Rotweil, und Calw au-
uweisen.
" n die Visttationen in Stuttgart und Ludwigsburg betrift, so hat denselben auch
noch fernerhin ein nicht ärzrliches Mitglied des Departements anzuwohnen.
Den Visstatoren ist neben dem Commilloriale eine Instruktion zuzustellen, wobei dem
Medicinal-Departement frei steht, außer den allgemeinen Gegenständen der Bisitation auch