Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 07. 1801. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergischts 
Staats= und Regietungs-Blakt. 
Dienstag, 13. August. 
  
— — ———1 —. 2* 
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Koͤnigl. General Rescript vom 13: Jul. 1807. die anliegende Wald-Feuer-Ordnung betr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. 2c. cc. 
u. G. z. I. G. Verschiedene in neuern Zeiten vorgekommene Waldbrände haben eine 
Neoksion der bisherigen Wald Feuer-Anstalten norhwendig gemacht, und Uns bei der Un- 
vollständigkeit der diesfallsigen gesezlichen Verordnungen und Verschriften veranlaßt, die an- 
liegende Wald-Feuer-Ordnung entwerfen zu lassen, für deren ungesäumte Promulgation und 
genaue hVelolhung sämtliche Kreis= Oberforst= und Oberämter auf das pflichtmätigste zu 
sorgen haoen. .. 
Wiemmaberder-Erfolgderdarin-enthaltenenallgemeinewgefezlichenVorschriften,»be- 
sonders in Hinsicht auf die Haupt-Gegenstände derselben, der für die Verhütung der Walb- 
Brände, und der = zu ihrer Löschung zu treffenden Anstalten, nach der Natur jeger, vom 
der - durch das Local und einzelne individuelle Einrichtungen bestimmten Anwendung dersel- 
ben, wenigstens großentheils abhängig bleiben muß; sd sehen Wir Uns veranlaßt, sämt- 
liche Oberforst= und Forst-Beamte anzuweisen, für die lekale Modifikation und Supplirung 
derselben die erforderlichen gereiften Erfahrungen zu sammeln, diese zusammen zu stellen, und 
Unserem Königl. Forst-Departement zur Prüfung und Genehmigung voczulegen. Hieran 
geschiehet Unser Königl. Wille und Wir bleiben Euch in Gnaden gewogen. Stuttgart 
in Königl. Ober-Regierung den 14. Jul. 1807. Ad: Mand. S. Reg. Maj. 
Wald Feuer = Ordnung. 
Erster Teihl. 
Maßregeln zur Verhütung der Waldbrände. 
I. In Beziehung auf die Waldwirthschaft selbst., 
» « G. 1. Vom Entstehen dar Waldbraͤnde. 
Nach der bisherigen Erfahrung entstehen die meisten und gefährlichsten Waldbrände in 
lichtbestandenen Nadel= und Laubholz-Beständen, in denen die Heiden, das Moss, und das- 
niedere Gesträuch in zusammenhängenden Strecken überhand nehmen konnten, oder auf Schlsé= 
gen, welche von dem Abholz und Reisach nicht gehörig geräumt wurden, und einen sparsas- 
men Nachwuchs zeigen; seltener in geschlossenen Stangen und Baumholz-Beständem.
	        
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