Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Bletigheim. Nach einem unterm 5. & pres. 8. c. m. ex Ipec. Decr. Sacr. Reg. Maj. propsny 
#an unterzeicknete Beamtung ergangenen allergnädigsten Befehl, ist zu denen Königl. Mayerelen Lud- 
wigsburg und Monrepos ein Quantum Qeu von 550 Ein. erforderlich, wegen deren Anschaffung Accorde 
abgeschiossen werden sollen. Zu eine-s Abkreichs. Accord ist nun Freitag der 28. Aug. beitiment, fo an- 
durch öffentlich bekannt gemacht und veigefützt wire, daß riejenige, welche Lust bezeugen, die Lieferung 
zu übernehmen, sich Vormittags# Uh in der allhiesip#en Cameral-Beamtung an bemeltem Tag einfin- 
den können. .iemf Kön. Cameral-BVerwaltung allda- 
Heiligkreuzthal. Der dihelige Bestand der allhsesig herrschaftl. Metig geht mit nächst Mar- 
tini zu Ende. Da nun diese Metzig nach einemn allergnéoigstei Dekret vom 22. Jul. 1807. auf ferne# 
3 Jahre im öffentlichen Tufstreich verlier#2m werden soll, so wird solches mit dem Anhang hierdurch be- 
kannt gemacht, dab mit der Mebig auch eine Wanung, bestehend in Stube, vier Kammern, Küche, 
Keller, und untermachtem Stall se wie das Recht zu schlachten, und 25- 30 Stükt Stech-Schaafwaare 
auf den Heiligkreuzthaler, Andelfinger und Binzwanger Braachfeldern laufen zu lassen, verliehen werden 
wird. Liebhaber, welche zugleich die ndtsige Sicherheit leisten können, haben sich Dienstag den r. Sept. 
180y. Vormittags um 0 Uhr bei der unterzeichneten Stelle einzufinden, und das weitere zu vernehmen. 
Den 8. Aug. 1801. .- Koͤn. Cameral-Verwaltung allda. 
Hoͤs lenfulz, zum Oberamt Weinsberg und zum Kirchspiel der Stadt Löwenstein gehbrig. Der 
hiesige Schuldienst wird bis Martien d. J. erledigt: er ertraͤgt neben freier Wohnung wenigstens hun- 
dert Gulden. Zur Pruͤfung und ahl eines neuen Schullehrers ist der rb. Sept. bestimmt, die mit 
Consistorial-Zeugnissen versehene Provisores, die Lust zu diesem Filial-Schuldienste haben, wollen sich an 
diesem Tage Vormittags 0 Uhr auf dem Rathhause allhier einfinden. Den 14. Aug. 1807. «- 
StadtszarramtLöwensteinmitden-Vorstehe»des Orts Höslensälz. 
Maulbronn. ODer unter dem Kön. Jäger-Regiment König gestandene Gemeine, Melch. Bräu- 
ning von Ixtingen, 23 J. alt, 6 Fuß 3 Strich groß, ist in der Nacht vom 27. auf den 28. aus der Gar- 
nison Ludwizéburg desertirt. Es werden daher alle obrigkeitliche Stellen gebeten, auf Betreten ihn an- 
zuhalten, und entweder seiner Mllitair-oder Civil „Behörde einzuliefern. Den 31. Jul. 1807. 
Kön. Oberamt allda. 
Mökmöhl. Der bei dem zweiten Kön. Fuszjäger-Bataillon gestandene Gemeine, Joh. Friedrich 
Bogel, von Lampoldshausen ist den 6. Mai d. J. von dem Armeekorps im Feld desertirt. Alle Obrig- 
Leiten werden ersucht, diesen Deserteur, wann er sich betreten lassen sollte, anzuhalten, und entweder an 
die Militair-Behörde, oder an das unterzeichnete Oberamt abliefern zu lassen. Den 28. Jul. 1807. 
"" .-. , "Obe-raar.tallda. 
Reuenbuͤrg. Der unter dem Koͤnigl. Artillerie- Corps gestandene Gemeine, Joh. Andr. Bott 
von Calmbach hiesigen Bberamts ist den 24. April d. J. von dem vor Reisse stehenden Armeekorps de- 
sertirt. Sämtl. obrigkeitliche Behörden werden ersucht, auf diesen Deserteux zu fahnden. ihn auf Be- 
treten zu arretiren, und ihn entweder an das hiesige Oberamt oder an die Militafr-Behörde wehloer- 
wahrt einliefern zu lassen. Den 2. Aug. 1807. « Oberamt daselbst. 
Rothweil. Da der bei dem Kön. Land- Bataillon gestandene Gemeine, Joh. Baptist Hofer, 
von Rothweil, aus der Garnison Ludwigsburg desertirt ist; so werden somtliche odrigkeitliche Behörden; 
geziemend ersucht, denselben auf Betreten handfest machen, und entweder an sein Bataillon oder an 
das hiesige Oberamt einliesern zu lassen. Den 23. Jul. 1807. Oberamt allda. 
.Rosengarten, Staabsamt. Sämtliche hienach benannte militai#rpflichtige disseitiger Unterthanen- 
Söhne, welche theils schon länger abwesend sind, und deßhalb bereits mehrmalen vorgeleten worden, 
theils erst seit ver lezten Conscriptien sich böslich entfernt haben, werden hiemit bei Strafe des Ver- 
lusts ihres Unterthanen, und Börgerrechts, und der Confiscation ihres Vermdgens aufgerufen, sich a da- 
#to innerhalb 4 Monaten in ihrem Heimwesen einzufinden, und den Kön. Conseriptions-Gesezen zu un- 
terwersen; und dwar von Bibersfeld: Ge. Dav. Kaiser. Joh. Mart. Haspel. Ge. Fried. Kop- 
venhöfer. Von Sanzenbach: Jac. Ad. Hartdörfer. Ge. Mich. Rötler. Von Bubenurbis: 
Jeh. Ge. Wieland. Ge. Sommer. Ge. Phil. Nägele. Von Maibach: Joh. ECenr. Steiner. 
Ge. Carl Koppenhöfer. Von Riegenhof: Joh. Gottfr., und Gottlieb Kübler. Von Sitten- 
hard: Joh. Jar. Leonbh. Wiela..— Joh. Carl Deininger. Joh. Ge. Jac. Wieland. Heinr. Räk. 
Thom. Wleland. Ven Zieg elvronn: Ge. Chris. Bökle. Ge. Mich, Klenk, Ge. Garl Gottl-
	        
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