Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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b) Ob er von der Behoͤrde Concession, ein Vermoͤgen zu verwalten, erlangt habe 
und Conscriptionsfrei sei, weswegen mit dem Oberamt zu communiciren ist. 
9) Wenn einzelne Theile eines geschlossenen Guts aus erheblichen Gruͤnden entweder 
in der Eigenschaft des Haupt-Guts, oder in der Eigenschaft von Erblehen oder Zinsguͤ— 
tern, ausgezogen werden wolten, so muß nicht nur eine ausführliche Beschreibung derselben, 
sondern auch eine gerichtliche Werthschaͤzung nach pet. 7. distinet. a. et b. und endlich ein 
Entwurf, welche Abgaben von dem Hauptgut auf die auszuziehende Stuͤke nach Verhaͤltniß 
des Messes und der Ertrags-Fähigkeit, zu legen seyn dürften, zur Prüfung und Genehmi- 
gung eingeschikt werden. Decr. Stuttgart in Königl. Ober-Fin. Kammer Landw. Departem. 
Den ro. Ang. 1807. 
Königl. Ober-Fustiz-Collegium I. Senats. Verordnung an die Ober= Stabs= und Patri- 
monial-Aemter, vom 29. Jul. 1807. das Signalement der Sträfünge betr- 
In Ansehung der in das Zuchthaus zu liefernden Sträflinge ist bereits mittelst des 
General-Reseripts vom 28. Apr. 1708. verordnet werden, daß Sträflinge, die zumal ohne 
Conducteurs dahin eingeliefert werden, in dem Lieferungsschein ihrer ganzen Person nach 
genau beschrieben werden sollen. 
Da aber nach der bei Uns geschehenen Anzeige diese Verordnung gleichwohl häufi, 
zumal in neuerer Zeit, nicht befolgt wurde, so finden Wir Uns veranlaßt, Unsere sämtliche 
Ober-Sctabs= und Patrimonial-Aemter unter Beziehung hierauf hiemit ernstlich anzuweisen, 
alle — sowohl auf die Festung, als in das Zuchthaus, abzugebende Sträflinge, beiderlei 
Geschlechts in Zukunft nicht a vers, als mit einem genauen Signalement, einliefern zu 
lassen, und zu dem Ende dieses den Lieferungsscheinen sedesmal beizufügen. Hieran 2c. 2c. 
  
Durch ein Allerhöchstes Decret vom r0. Aug. ist der Ober-Justiz-Secretair Schliz zu 
Eßlingen mit Beibehaltung seines Characters und Rangs auf die Kreis-Actuars-Stelle in 
Oehringen, und der bisherige Kreis-Actuar daselbst, v. Meß, auf die erledigte Ober-Ju- 
stiz-Secretairs-Stelle bei dem ersten Senat versezt worden. 
Vermäöge allerhöchster Resolution vom 13. Aug. haben Se. Königl. Mas. die erle- 
digte Pfarrei Hirsau, Calwer Diöcese, dem bisherigen Präceptor in Sulz, M. Kind, und 
die erledigte Pfarrei Oelbronn, Knittlinger Diöcese, dem Vikar M. Grüzmann allergnä- 
digst zu übertragen geruht. * # 
Der seitherige geheime Kabiners-Kanzellist Schoder ist zum Diaristen bei dem Ober- 
Polizei-Departement der Königl. Ober-Regierung, und zugleich der Schreibmeister Bitzer 
an dem Gymnasto zu Stuttgart zum geheimen Kabinets-Kanzellisten durch ein allerhöchstes 
Decret vom 17. Aug. allergnädigst ernannt worden. 9 
Heilbron n. Dienstag den 25. dieses werden bei der hiesigen ehemaligen Kommende 123 Schfl. 
6 Srti. Korn, 421 Schsl 6 Sri. Dinkel, 188 Schfl. 1 Sei. Haber mittelst öffentlicher Versteigerung, 
vorbehaltlich der allethöchsten Ratifikation, an den Meistbtetenden adgegeben. Die Liebbober konnen sich 
an diesem Tag, Voirmittsg um 9 Uhr auf ver hiesigen Amtöstube einfinden, und der Versteigerung bei- 
« · Cameral= Berwaltung allda. 
wohnen. Den 18. Aug. 1807.
	        
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