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die libellirte Schuldforderung keine zum Besten der ehelichen Gesellschaft mit ihrem Ehe-
mann kontrahirte Schuld sey.
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Se. Koͤnigl. Maj. haben allergnädigst geruht, den Premier-Lieutenant v. Bismark
durch ein allerhoͤchstes Dekret v. 18, Aug. zum Koͤnigl. Kammerjunker zu ernennen
Unterm 21. Aug. 1807. haben Se. K oͤ nigl. Maj. den Kriegsrath, Major v. Rhein-
wald zu Bezengung Allerhoͤchstihrer Zufriedenheit mit seinen Diensten zum Nitter des Königl.
Cioil= Verdienst= Ordens in Guaden ernannt. .
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Vermög allerhöchsten Dekrets vom 23. dieß haben Se. Königl. Maj. die erledigte
Negistraters Stelle bei dem Bau= Derartement dem bisher bei der Kriegskasse angestellten
Scribenten Dovelmann allergnädigst übertragen.
Durch das allerhöchste Decret vom 22. dif haben Se. Königl. Maj. dem Dr. von
Wagenmann von Altdorf das erledigte Physicac in Ehingen, und
dem Chirurgen Furberger von Ellwangen die Oberamts-Chirurgen-Stelle von Ell-
gen und Rörhlen allergnädigst zu übertragen geruht.
Durch ein allerhöchstes Decret vom 20. Aug. haben Se. Königl. Maj. den ehema-
ligen Stiftskeller Velter von Gemmrigheim zum Postmeister in Calw allergnädigst zu er-
nennen geruht.
Vermoͤge allerhöchsten Decrets vom 22. Aug. ist die reisige Försters-Stelle zu Rotten-
burg dem bisherigen Leibjäger Koch dem 2ten, und die reisige Försters= Stelle zu Urspring
dem bisherigen Hurh-Amtsverweser Landenberger zu Steinenbronn gnädigst übertragen
worden. -.
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vom ferndigen Jahr zum Verkauf ausgesezt. Welches andurch jedermaͤnniglich hekannt gemacht wird.
en 20. Aug. 1807. Z .,, · Z Z ameral Verwaltung allda.
D Gm *8 Die unterzeichnete Königliche Stelle ist authorisirt von den berrschaftlichenn Ke nn zu
Gmünd und Heubach noch 200 Schfl. 28 un 6% Schfl. Roggen zu verkaufen. ODie Liebhaber fin-
den gute Waare, und den Beamten zu Abschließung eines Kaufs zu jeder Stunde bereit. Den 20. Au-
gust 1807. 4 Känigl. Würt. Cameral-Verwaltung.
Maulbronn. Dienstag den 8. Sept. früh um 0 Uhr wird die hiesige Cl. Mahl. Mühle beste-
hend in 2 Mabl und 1 Gerbgang in der hiesigen Klosters, Herberge im dffentlichen Aufstreich verkanft;
wobei alle weitere Bedingungen bekanut gemacht werden. Die Liebhaber müssen mit guten Vermdgens-
und Ausserunge: Atesiaten versehen sepn, wenn sie zum Ausstreich zugelassen werden wollen. Den 5.
August 189. !½m Königl. Oberamt.
Renthin. Auf disseitigen herrschaftl. Frucht-Kästen wird Roggen und Hinkel an den Meistbie-
tenden verkanff. Am Freytag den Sept. Vormittags zu Reuthin und Wildberg, am Sanstag den
§s. Set. Vaimittags zu Nageld. Den 20. Aug. 1807. Cameral-Verwaltung allda.
Viettgheim. Nach einem unterm ö. et præs. 8. c. m. ex spec. Decr. Sacr. Reg. Maj. propr.
an unterzeichnete Beamtung ergangenen allergnaͤdigsten Befehl, ist zu denen Koͤnigl. Mapereien Ludwigs-
burg und Manreyos ein Quantum Heu von 500 Cenener erforderlich, wegen deren Anschaffung Accorde ab-
geschlosen werden sollen. Zu einem Abstreichs-Accord ist uun Freikag der 28. Aug. bestimmt, so andurch
dff. nelich delanut ##maht und beigefügt wird, daß deejenige, welche Lust bezeugen, die Lieferung
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