Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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vollbrachten lobenswürdigen Handlung nicht nur eine Belohnung von 22 fl. bei der Kénigl. 
General-Staatskasse ausgesezt, sondern auch sowohl diesem, als dem in Nro. 63. des 
Staats-und Regierungsblatts angezeigten r§ jährigen Jacob Schacher von Notenaker, jedem. 
eine silberne Medaille mit der Erlaubniß zustellen zu lassen geruhr, dieselben an einem gelb 
und schwarzen Band am Knopfloch tragen zu dörfen. 
Situttgart. Durch den am §. April erfolgten Tod des Schullehrers Cichele wur- 
de die Lehrers-Stelle an der untern teutschen Knaben-Schule zu Biberach erlediget, welches 
mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß sich die Compektenten für diese Stelle in Zeit 
vier Wochen vor der in Biberach angeordneten Commission präfen zu lassen haben. Den 
25. Aug. 1807. ... Koͤnigl. Kathol. geistl. Rath. 
Stuttgart. Es wird hiemit von Amtswegen bekannt gemacht, daß vom naͤchstlom— 
menden Sonntag den 7. Sept. an in Zukunft jeden Senntag früh ausser den schon beste- 
benden reutenden und fahrenden Posten eine weitere Gelegenheit sewohl zur Besorgung der 
Briefe als der Postwagen Sffekten nach Baknang, an dem darauf felgenden Montag aber 
eine dergleichen Post von Baknang nach Stuttgart abgehen, und hierdurch die Briefe und 
Pakete an und von den Orten Sulzbach, Reichenberg, Spiegelberg, Oppenweiler, Groß- 
aspach, Weisach, Ebersperg, Brüden, Murrhardt r2c. besorgt werden. Die Aufgabe zu die- 
sen neuen Posten ist in Stutrgart am Samstag, und in Baknang längstens Sonntag Vor- 
mittag. Den 2. Sext. r307. Königl. General-Postamt. 
Bietigbe:m. Lo de Kuche zu Rechentshofen eingegangen, so sind die dortige Mow#iliar-Stäke, 
worunter eine kleine aber noch ure Orgel. ein ierdeer vergeldeter Kelch, mit Patin, ## stberne Ho- 
stien- Capsel, I zinverne schene Alt#or Kanne- Kanzel= Altar = Taufstein-Tuch, und noch andere Störe, 
auch Bäcker befndlich, nach allerhechstewm Befebl zum Verkauf ausgesezt, wozu voen unterzeich urter 
Stelle Mittwoch der 16. Sext. d. J. Vormittags 0 Uhr bestimmt, welches andurch entlich bel#nat 
gemacht wird, damit sich die Liebhaber in Rechentshofen einfinden können. Den 20. Aug. 1802. 
" « Kön. Cameral-Verwaltung. 
Giengen. Ein angeblicher Johannes Fischer, von Eberschwang, in Niederbaiern, der ebemals 
hier, und in der Gegend, als Fuhrknecht gedient, und sich im J. 1706. nach Wien begeben hat, wo- 
selbst er einen Bruder, Namens Joh. Georg Fischer, Tagwerker auf dem K. K. Lustschloß Schönbrunn, 
gehabt haben soll., ließ damalen bei eingen hießgen Junwohnern 722 fl. 7 kr. 2 hlr. Vermögen zurak, 
welches auf die von lezterem hieher extheilte Rachricht, daß sein Sruder Johannes, bei ihm erkrankt, 
und den 17. Nov. 1705. in dem Hospital der fratrum mũsericordiæ in Wien gestorben sei, von Obrig- 
keitswegen zur Hand genommen wurde. Weil aber der Fohann Georg Fischer den Tod seines augeb- 
lichen Bruders nicht gebörig erweisen kennte, sendern, von einem auf den Namen Scann Pfändl ausce- 
stellten, und auf den Namen Ioann Fischer, verfälschten. Todesschein behaupten wollte, daß der ver- 
Korbene Pfändl wirklich sein Bruder gewesen sei, kndem solcher um eines Vergehens in seinem Vater- 
lund willen, einen andern Namen engenommen babe; so ließ die hiesige Obrigkett das Fischerische Ver- 
mögen ven Rechtswegen, ncht ausfolgen, sondern dasselbe biöher ordentlich verwaiten, und es belauft 
sich jetzt auf ungefähr Zoo fl. Da sich nun seit etlich und Zo Jabren niemand mehr um das Fischerische 
Vermögen gemelder hai; so werden Hiemit der angebliche Johannes Ficher selbst, oder wenn dieser nicht 
mehr am Leben seyn sollte, dessen rechtmäsige Erben öfentlich ausgerufen, sich innerhalb des peremtori- 
schen Termins von 3 Monat a dato, zu dem zurükgelasenen Vermögen rechtserforderlich zu legitimeren, 
oder, wenn sie dies nicht thun könnten oder würden, zu gewärtigen, daß nach Verfluß jeuer präjudicir- 
lichen Frist dartber verfügt werde, was Rechtens ist. Den 27. Aug. 1807. Kön. Oberamt allda. 
Gmünd. Es wurden zwar sämtliche aus dem hiesigen Oberamt abwesende militairpflichtige Un- 
terthanen-Söbne bereits unterm 30. August und 30. Sept. vor. J. so wie diejenige, welche in fremden 
Kriegsdiensten sehen, unterm 2. Jan. * J. oͤffentlich aufgesordert, zur Bexichcigung der Militair- 
Constriptions-Lisie vei Strafe der Bermögens-Coyfiscation und Verlust ihrer Bürger= und Landes= Un-
	        
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