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vom Murkterthal, wodurch der an Baden abgetretene Theil ven Unterwald und Mutterthal
abgegränzt ist, und wobei übrigens die Gränzen soviel möglich regulär geführt werden. Vom
Mutterthal zieht sich die kinie an den Steinhäuslen vorbei, in den Sagberg, bei welchem
die Gränze des Walds als Theilungsgränze angenommen wird, die sich sodann von dem
Saͤgberg in den Hardwald fortzieht, von welch leztrem Wald so viel ap Baden überlassen
wird, als zu Ergänzung der abzutretenden Fläche, nach Abzug der im Hirschkopf abgegebe-
nen 40%0 Morgen, nech erforderlich ist; jedoch dergestalt, daß oberhalb an der Bernbacher
Straße für Wurttemberg ein Streifen von 2 bis 3 Ruthen sich eigeneh#mlich vorbehalten
wird. Bei Vermessung der von Baden abgetretenen Waldungen werden diesenigen Herr-
schaftl. Güterplätze, welche in den Gränzen jener Waldbezirke eingeschlossen sind, in das
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Waldmeß eingerechnet. (Der Beschluß folgt.)
Se. Königl. Maj. haben dem Prince de Neusfchatel WVice Connetable de France,
Maréchal dEmoire Berthier, bem Vice-Grand-Electeur et Grand- Cbambellan de France
Prince de Bénévent, dem Alaréchal d#Empire Bessieres u. dem Grand-Maréchal du
P. is Duroc den großen Königl. Orden vom goldnen Adler allergnädigst zu ertheilen
geruht. Den 4. Sept. 1807.
Stuttgart. ODie Tochter des verstorbenen Pfarrer Hopfer, die sich in Echrerdin-=
gen aufhält, hat ein Kind, welches in die Werte gefallen, indem sie bis um dem halben
Leib sich in das Wasser und Schleim gewage- glüklich gerettet, weswegen Se. Königl.
Majest auf den vom Oberamt erstattet#etn ericht derselben eine silberne Verdienst-Medaille
durch das Oberamt allergnädigst zustellen lassen. Den r. Sept. r8o7. Amrts= Obekumt.
2#dolgzburg. Die Kdn: Cimeral= Ve-waltung Ludwigöhmg wu#d am Mu woch den 16.
Sept. Vormittags 9 Uhr über vie Lieferung von 100 enkn. Heu und 122 Fuder Stroh, für die Kön.
Maereien Ludwigeburg und Monrepos Akkorde treffen. Die Liebhaber dazu wollen sich in dem Verwal-
tungs-Gebäude einfinden. Deu 4. Sept. 1807. !§½* Cameral · Verwaltung allda.
Eßlingen. Wegen Verpflegung des nächstens in hiesige Stadt in Garnison kommenden Jäger-
Regiments König wird für die Ersorderniß an Bred, Haber, Heu und Stroh bes Montag den 14. Sept.
ein Abstreichs = Accord unter Vorbehalt allerhöchster Ratifikation abgeschlossen werden; welches zu dem
Ende bffentlich bekannt gemacht wird damit die allenfallsige Liebbaber zum ganzen - oder zu einem
T6% des Accords an ersagtem Tag Vormitrags lo Uhr in hiesiger Obeiamtef erscheinen, die Accerds-=
Puncte vernehmen, Und sich sofort des weitern gewärtigen können, wobei es sich aber von selbst ver-
stey daß bloß rüchtige Entreprenneurs, die ndthigenfalle Caution zu leisten im Stande find, zugelassen
werden. Den 4 Sepk. 1807. beramt allda.
Weil der Stadt. Am 28 Ang wurde Nachmittags in dem Wuͤrmfluß bei Weil em todter
menschlicher Koͤrper enidekt, welcher hierauf gleich aus dem Wasser gezogen wurde. Bei der am nemlf-
chen Tag vorgenommenen Untersuchung und Legal-Jnspekrion fand sieh folgendes: An dem schon in
Fäulvißtz übergegangenen Leichnam, männlichen Geschlechts, war keine aͤnssere Beschäoigung zu enddecken,
und es läßr sich nicht angeben, ob der Ertrunkene diese Todesart durch Vorsaz, oder durch Unvorsichtig-
keit oder Gewali erlitten habe. Der 5 Schuh 8 Zoll große Todte mochte etwa 26 Jahre alt gewesen
seyn, haite ein schwarzes in Titus Form geschnittenes Haar und war mit einem Krau melirten Frak,
einem Giler von Barchet ledernen kurzen Beinkleidern, efnenen gestreitten Strünpfen , Halbstiefeln, ek-
nem Hemd das mit J. 8. bezeichnet war, und einem weissen rotbeingefeßten mit §& bezeschneten Hals-
tuch bekleidet. In den Taschen fand man blos ein blaugestreiftes Schnupftuch, elne kurze Tobakspfeife,
einen kleinen ledernen Beutel mit etlichen Kreuzern und 4 Steine, übrigens aber weder, einen Paß no
sonst etwas Schriftliches, wodurch man von dem WVerunglükten eine nähere Nachricht hätte erhalles köns
nen. Den 1. Sept, 1807. Oberamt allda.