96 Literaturnotizen,
Literatur -Notizen.
Das im 1. und I]. Bande bereits länger erſchienene
Reperkorinum zum allgemeinen Deutſchen
Handels8geſeßbuche (mit Ausſchluß des
Seerecht8) von Ed. Grünewald, nun kalſ. Land--gericht8s-Nath
in Meß (Buchner'ſche Buchhandlung
in Bamberg) hat mit dem nunmehr erſchienenen
IIL Bande (dritten Nachtrag), umfaſſend den weiteren
Zeitraum bis zum 30. September 1879, ſeinen
vorläufigen Abſchluß - gefunden. :
Dieſes ausführliche Werk, welches die Quellen,
Rechtſprechung und Literatur zu den einzelnen Artifeln
des Handels8geſehbuches mit einer kaum zu
bemängelnden Vollſtändigkeit enthält, hat bereits in
der Zeitſchrift des Anwaltsverein8 für Bayern und
in Stenglein's Zeitſchrift für Prazis und Rechtswiſſenſchaft
gebührende Anerkennung gefunden. :
Auch die Redaktion dieſer Blätter kaun dasſelbe
auf das Wärmſte empfehlen , da ſolches als unvergleichliches
Hilfsmittel zur raſchen Orientirung über
Rechtſprechung und Literatur bezüglich der einzelnen
Geſeßes8beſtimmungen ſich darſtellt. Selbſtverſtändlich
hat dasſelbe nicht blo8 hohen Werth für Richter
und Rechtsanwälte, ſondern auch für Alle, die
an richtigem Verſtändniſſe der handelörechtlichen Beſtimmungen
überhaupt beſonderes Intereſſe haben,
Dieſe8 Werk verdient daher gewiß die weiteſte Beachtung.
Paul v. Roths bayeriſches Civilrec<ht erſcheint
in zweiter Auflage, von welcher der ]. Band
-- weſentlich vermehrt -- bereits aus8gegeben iſt,
dakt. : &K. v. Hettich in Nürnberg. Verl, : Palm & Enke
Navoips anke) in Erlangen. DruF von Junge & Sohn.